Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 18 vom 9.7.2008 Seite 323 bis 346
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 13. März 2008
20319
Änderungstarifvertrag Nr. 1
zum Tarifvertrag
für Auszubildende der Länder
in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
(TVA-L BBiG)
vom 13. März 2008
Gem. RdErl. d.
Finanzministeriums - B 4420 - 1 -
u. d. Innenministeriums - 24 – 42.06.02 - 6
v. 10.6.2008
Den nachstehenden Tarifvertrag, mit dem der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006 (bekannt gegeben mit dem Gem. RdErl. d. Finanzministeriums u.d. Innenministeriums v. 8. November 2006 – SMBl. NRW. 20319) geändert worden ist, geben wir bekannt:
Änderungstarifvertrag Nr. 1
zum Tarifvertrag
für Auszubildende der Länder
in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
(TVA-L BBiG)
vom 13. März 2008
Zwischen
der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und*)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
_______________
*)
Gleichlautende Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit
a)
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Bundesvorstand -,
diese zugleich handelnd für
- Gewerkschaft der Polizei,
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
und
b) mit der dbb tarifunion.
§ 1
Änderung des TVA-L BBiG
Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006 wird wie folgt geändert:
1. § 8 Absatz 1 erhält die folgende Fassung:
"(1) 1Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende im Tarifgebiet West
a) in der Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007
im ersten Ausbildungsjahr 617,34 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 666,15 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 710,93 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 773,06 Euro,
b) ab 1. Januar 2008
im ersten Ausbildungsjahr 635,24 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 685,47 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 731,55 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 795,48 Euro.
2Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende im Tarifgebiet Ost
a) in der Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007
im ersten Ausbildungsjahr 571,04 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 616,19 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 657,61 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 715,08 Euro,
b) in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 30. April 2008
im ersten Ausbildungsjahr 617,34 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 666,15 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 710,93 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 773,06 Euro,
c) ab 1. Mai 2008
im ersten Ausbildungsjahr 635,24 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 685,47 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 731,55 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 795,48 Euro."
2. In § 10 Absatz 2 Satz 4 wird das Wort "Sachbezugsverordnung" durch das Wort "Sozialversicherungsentgeltverordnung" ersetzt.
3. In § 16 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort "Bundeserziehungsgeldgesetz" durch die Worte "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
- MBl. NRW. 2008
S 333