Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 8 vom 16.2.2005 Seite 169 bis 200
Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen - VV BauPrüfVO - RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 3.11.2004 - II A 2 - 111 -
23210
über bautechnische Prüfungen
- VV BauPrüfVO -
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport v. 3.11.2004
- II A 2 - 111 -
1
In der Nummer 1.31 wird in Satz 1 der Klammerzusatz „(Anlagen I/1 bis I/8)“
durch den neuen Klammerzusatz „(Anlagen I/1 bis I/9)“ ersetzt.
In der Nummer 1.32 wird im dritten Spiegelstrich der Klammerzusatz „(Anlage
I/9)“ durch den neuen Klammerzusatz „(Anlage I/10)“ ersetzt.
Die Nr. 8.1 erhält folgende neue Fassung:
“8.1
Die Nachweise des
Wärmeschutzes sind nach Maßgabe der Verordnung zur Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) aufzustellen oder zu prüfen sowie, soweit
vorgeschrieben, der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.“
In der Nummer 13.11 wird in Satz 2 die Angabe „des Vordrucks I/1“ durch die
Angabe „des Vordrucks I/2“ ersetzt.
In der Nummer 17.1 wird in Satz 1 der Klammerzusatz „(Anlage I/4 zur VV
BauPrüfVO)“ durch den neuen Klammerzusatz „(Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)“
ersetzt.
6
In der Nummer 27.13 wird Satz 2 gestrichen; der bisherige Satz 3 wird Satz 2.
Die Anlagen I/1 bis I/9 und II/1 bis II/4 werden durch die neuen Anlagen I/1
bis I/10 und II/1 bis II/4 ersetzt.