Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 10 vom 23.4.2012 Seite 169 bis 214
Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung `12) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz III-3 20-64-00.01 v. 15.2.2012
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Entgelte
für tätige Mithilfe der Forstbehörden
bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes
(Entgeltordnung `12)
RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz III-3 20-64-00.01
v. 15.2.2012
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 20.8.2009 (MBl. NRW. S. 415), zuletzt geändert durch RdErl. v. 19.12.2011 (MBl. NRW. S. 629), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.1
a) wird in Nummer 22. der Punkt am Satzende gestrichen und
b) die folgenden Nummern angefügt:
“23. Entgelt für die Teilnahme
an Fortbildungsveranstaltungen aus dem Fortbildungsprogramm des LB WH
24. Mitwirkung bei externen Audits (PEFC/FSC/sonstige)
25. Sonstige Dienstleistungen
a) mittlerer Dienst
b) gehobener Dienst
c) höherer Dienst.“.
2. Nummer 3.6.3 wird wie folgt
neu gefasst:
“Forstbetriebe, die einen Betriebsleitungsvertrag nach Nummer 2.2.1 oder
Zusammenschlüsse, die einen Vertrag über ständige tätige Mithilfe in
Zusammenschlüssen nach Nummer 2.2.3 mit der Forstbehörde abgeschlossen haben,
zahlen für die Beschaffung der erforderlichen aktuellen digitalen Geobasisdaten
und Geofachdaten im Rahmen der Durchführung der Forsteinrichtung einen
Festbetrag je Hektar forstliche Betriebsfläche (s. Anlage 1, Tabelle, Nummer
3.6.3).“.
3. In Anlage 1 wird in der Kopfzeile das Datum “19.12.2011“ durch das Datum “15.2.2012“ ersetzt.
4. In Anlage 1, Nummer 3.5, Punkt 2, wird in der dritten Zeile in der dritten Spalte – „Entgelt €/ Einheit“ – die Maßeinheit “m³/r“ durch die Maßeinheit “m³/f“ ersetzt.
5. In Anlage 1, Nummer 3.6, Punkt 3, wird der Text in der zweiten Spalte – „Tätigkeit“ – wie folgt neu gefasst:
„Beschaffung der aktuellen digitalen Geobasisdaten und Geofachdaten“
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2012 S. 171