Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 60 vom 22.10.1998 Seite 1077 bis 1090
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Integration junger Arbeitsloser in Betrieben - Initiative Jugend in Arbeit
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur beruflichen Integration junger Arbeitsloser in Betrieben
- Initiative Jugend in Arbeit
RdErl. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales,
Stadtentwicklung, Kultur und Sport
v. 30.6.1998 - II C 3 - 3369
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften - VV/VVG - zu § 44 LHO Zuwendungen zur Beschäftigung und Qualifizierung von jugendlichen Arbeitslosen im Alter von bis zu 25 Jahren.
1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.3 Eine Förderung ist ausgeschlossen, sofern für die gleiche Zweckbestimmung andere
öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden.
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Gefördert wird die - ggf. auch befristete - Beschäftigung in einem sozialver-sicherungspflichtigen, tariflich/ortsüblich entlohnten Arbeitsverhältnis von 30 Stunden pro Woche in einem Betrieb für folgende Zielgruppen:
2.1.1 Arbeitslose im Alter von bis zu 25 Jahren, die mindestens zwölf Monate arbeitslos sind und die voraussichtlich nicht mehr für eine Ausbildung in Frage kommen.
2.2 Neben der Beschäftigung muß an mindestens einem Tag der Woche bzw. in bedarfsentsprechender Blockung von mindestens 20 % der Zeitdauer eines normalen Arbeitsverhältnisses eine berufsbegleitende Qualifizierung angeboten werden. Diese soll auf die individuellen Hemmnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine erfolgreiche berufliche Integration im Betrieb eingehen. Sie kann daher neben der berufsfachlichen Qualifizierung auch allgemeinbildende oder die persönliche und soziale Kompetenz steigernde Inhalte zum Gegenstand haben.
2.3 Gefördert wird außerdem die ausführliche Beratung der in Nummer. 2.1.1 genannten Personen, die Erstellung eines individuellen beruflichen Entwicklungsplans sowie die Begleitung während der Beschäftigung durch einschlägige örtliche Beratungsinstitutionen..
2.4 Die landesweite Akquisition der Arbeitsplätze im Rahmen von Jugend in Arbeit erfolgt vorrangig durch Fachkräfte der Kammern, die Koordination für das Handwerk durch den Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT), für den Bereich Industrie und Handel durch die Landesvereinigung der Industrie- und Handelskammer.
2.5 Die Koordination der Umsetzung in den Regionen erfolgt durch das jeweils zuständige Regionalsekretariat.
Anlage 1
2.6 Die Aufgabenverteilung der beteiligten Stellen ist der Anlage 1 zu entnehmen.3. Zuwendungsempfänger
3.1 Zuwendungsempfänger für Leistungen nach Nummern. 2.1, 2.2 und 2.4 sind die Kammern in Nordrhein- Westfalen sowie der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) und die Landesvereinigung der Industrie- und Handelskammern.
3.1.1 Die Zuwendung kann an Betriebe in Nordrhein-Westfalen sowie an Bildungsträger des öffentlichen und privaten Rechts weitergeleitet werden.
3.2 Zuwendungsempfänger für Leistungen nach Nummer. 2.3 sind die Kreise und kreisfreien Städte.
3.2.1 Die Zuwendung kann an örtliche Träger der Beratungsinfrastruktur des öffentlichen und privaten Rechts weitergeleitet werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Die Beschäftigungsverhältnisse nach Nummer. 2.1 müssen eine Mindestdauer von einem Jahr haben und geeignet sein, die Eingliederungschancen in das Beschäftigungssystem zu verbessern. Der Betrieb muß die Gewähr für eine qualifizierte Einarbeitung der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten.
4.2 Die Gewinnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll grundsätzlich über die Arbeitsverwaltung und die vorgeschalteten Berater erfolgen und im Einklang stehen mit den Festlegungen im beruflichen Entwicklungsplan.
4.3 Frauen und Migranten sollen entsprechend ihrem Anteil an den Zielgruppen berücksichtigt werden.
4.4 Die Beratungsstruktur soll den Belangen der unterschiedlichen Personengruppen Rechnung tragen. Sie soll auch den Zugang zu zukunftsträchtigen Berufen eröffnen.
4.5 Über die Ausgestaltung und Festlegung der Beratungsstruktur in der Region ist ein regionaler Konsens der relevanten Akteure der Initiative ( Regionale Beiräte/ Konsensrunden ) herzustellen.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
5.1 Zuwendungsart
Projektförderung
5.2 Finanzierungsart
Anteilfinanzierung Nummer. 2.1
Festbetragsfinanzierung Nummern. 2.2, 2.3, 2.4
5.3 Form der Zuwendung
Zuschuß/Zuweisung
5.4 Bemessungsgrundlage, Höhe der Zuwendung, Dauer der Förderung
5.4.1 Förderfähig sind Ausgaben für Beschäftigungsverhältnisse nach Nummer. 2.1 in Höhe von 70% v.H. der tariflich/ortsüblichen Arbeitgeberbruttolohnkosten für ein Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche. Dieser Betrag wird zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses festgelegt und bleibt für den Förderzeitraum unverändert.
5.4.2 Für Beratungsleistungen nach Nummer 2.3 wird eine Pauschale in Form von Festbeträgen (Anlage 2) gewährt.
Anlage 2
5.4.3 Die Festbeträge für Qualifizierungsmaßnahmen nach Nummer 2.2 und für die Arbeitsplatzakquisition, ihre Koordinierung und Steuerung nach Nummer 2.4 sowie die Fördersätze für die Beschäftigung nachNummer 2.1 werden jährlich durch Erlaß festgelegt.
5.4.4 Die Förderung von Beschäftigung nach Nummer 2.1 und von Qualifizierung nach Nummer 2.2 erfolgt maximal für die Dauer von 12 Monaten.
6. Verfahren
6.1 Antragsverfahren
Anlage 3
Zuwendungen sind unter Verwendung des Antragsmusters (Anlage 3) bei der Bewilligungsbehörde zubeantragen.
6.2 Bewilligungsverfahren
6.2.1 Bewilligungsbehörde ist das Versorgungsamt Köln.
Anlage 4
6.2.2 Die Bewilligungsbehörde erteilt einen Zuwendungsbescheid unter Verwendung des Musters (Anlage 4).6.2.3 Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nur unter den Voraussetzungen der Nummer 1.33 VV/VVG zu § 44 LHO zulässig.
6.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Das Anforderungsverfahren ist entsprechend Nummer 1.4 ANBestP/Nummer 1.44 ANBestG durchzuführen. Das Auszahlungsverfahren richtet sich nach den Festlegungen im Zuwendungsbescheid.
Verwendungsnachweisverfahren
Anlage 5
6.4 Der Bewilligungsbehörde ist ein Verwendungsnachweis nach Muster (Anlage 5) vorzulegen. 6.4.1 Sofern die Weitergabe von Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger vorgesehen ist, hat die
Bewilligungsbehörde der Nummer 13 VV bzw. Nummer 12 VVG zu § 44 LHO Rechnung zu tragen.
6.5 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. Für die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und § 49 VwVfG.
7. Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1.7.1998 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2000 außer Kraft.
Mein Runderlaß v. 13.6.1997 (SMBl. NW. 814) tritt mit Ablauf des 30.6.1998 außer Kraft. Für bereits bewilligte Förderungen gilt er bis zu deren Abwicklung weiter.
Anlage 1
Aufgabenstruktur der beteiligten Akteure:
Fachkräfte der Kammern:
- Akquisition betrieblicher Arbeitsplätze
- Mittler und Bindeglied zwischen Betrieben, Bildungsträgern und jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Vermittlung auf einen betrieblichen Arbeitsplatz in Kooperation mit den Beratern und der
Arbeitsverwaltung
- mit Beratern koordinierte Begleitung während der Beschäftigung
- Ansprechpartner für das MAGS sowie für die Arbeitsverwaltung
- Datenerfassung bei der Arbeitsplatzakquisition sowie Erstellung von Dokumentationen
und Berichten
- Begleitung und Controlling für den Zuständigkeitsbereich
Berater:
- Ansprache und ausführliche Erstberatung der Jugendlichen
- Erstellung eines individuellen beruflichen Entwicklungsplans
- Flankierung und Begleitung berufsorientierender und berufsvorbereitender
Maßnahmen
- Vermittlung auf einen betrieblichen Arbeitsplatz in Kooperation mit Fachkräften der
Kammern und Arbeitsverwaltung
- mit Fachkräften der Kammern koordinierte Begleitung während der Beschäftigung
- nachgehende Beratung und Klärung des Verbleibs nach 6 Monaten
- Ansprechpartner für das MAGS sowie für die Arbeitsverwaltung
- Datenerfassung beim Beratungsprozeß sowie Erstellung von Dokumentationen und
Berichten
- Begleitung und Controlling für den Zuständigkeitbereich
Regionalsekretariate:
- Koordination und Organisation der Aktivitäten vor Ort
- Festlegung dezentraler Verantwortlichkeiten
- Ansprechpartner für das MAGS, für die regionalen Akteure sowie für die
Arbeitsverwaltung
- Bündelung der Daten der Beratungsinfrastruktur im Rahmen der Begleitung und des
Controllings und Weiterleitung an die Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung (G.I.B.).
Anlage 2
Berufliche Integration junger Arbeitsloser in Betrieben - Initiative Jugend in Arbeit
Beratungspauschalen - Festbeträge für Beratungsaufwand im Rahmen des Programms "Jugend in Arbeit"
Persönliche Kontaktaufnahme und ausführliche Erstberatung |
300 DM |
|
2. |
Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans |
200 DM |
3. |
Umsetzung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte |
800 DM |
4. |
Begleitung während der betrieblichen Beschäftigung und Qualifizierung |
500 DM |
5. |
Nachgehende Beratung und Klärung des Verbleibs sechs Monate nach Beendigung |
200 DM |
Für abgeschlossenen Gesamtprozeß insgesamt |
2.000 DM |
Anlage 3
An das
Versorgungsamt Köln Antrag
auf Gewährung einer Zuwendung
Boltensternstr. 10
Geschäftszeichen:__________________
50735 Köln (wird von der Bewilligungsbehörde ausgefüllt)
Betreff: Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen nach den Richtlinien des Programms
"Berufliche Integration junger Arbeitsloser in Betrieben - Initiative Jugend in Arbeit"
Bezug: Runderlaß des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport v. (SMBl. NW. 814)
1. Antragsteller |
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1.1 Name/Bezeichnung |
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1.2 Auskünfte erteilen: (Name, Tel.Nummer, Fax-Nummer) |
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1.3 Anschrift: (Straße, PLZ, Ort) |
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1 1.4 Bankverbindung: |
Konto-Nummer: BLZ: |
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Bezeichnung des Kreditinstitutes: Kontoinhaber/Zahlungsempfänger: ggf. Buchungsstelle: |
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2. Maßnahme |
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2.1 Bezeichnung |
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2.2 Durchführungszeitraum von_________bis____________ |
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2.3 |
Anzahl der erwarteten Arbeitsplätze mit Qualifizierung gem. RL Nrn. 2.1, 2.2 |
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2.4 |
Anzahl der erwarteten Beratungsfälle Gem. RL Nr 2.3 |
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2.5 |
Anzahl der Fachkräfte Gem. RL Nr. 2.4 |
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3. Gesamtkosten1 |
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3.1 |
Beschäftigung Gem. RL Nr. 2.1 |
DM |
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3.2 |
Qualifizierung während der Beschäftigung gem. RL Nr. 2.2 |
DM |
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3.3 |
Beratung Gem. RL Nr. 2.3 |
DM |
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3.4 |
Fachkräfte Gem. RL Nr. 2.4 |
DM |
|||||||||
3.5 |
Insgesamt |
DM |
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4. Beantragte Zuwendung1 |
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4.1 |
Beschäftigung Gem. RL Nr. 2.1 |
DM |
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4.2 |
Qualifizierung während der Beschäftigung Gem. RL Nr. 2.2 |
DM |
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4.3 |
Beratung Gem. RL Nr. 2.3 |
DM |
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4.4 |
Fachkräfte Gem. RL Nr. 2.4 |
DM |
|||||||||
4.5 |
Insgesamt |
DM |
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5. Finanzierungsplan |
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Zeitpunkt der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit |
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1998 in DM |
1999 in DM |
2000 in DM |
Insgesamt in DM |
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5.1 Gesamtkosten (Nr.3.5) |
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5.2 Eigenanteil2 |
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5.3 Leistungen Dritter(ohne öffentliche Förderung) |
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5.4 Öffentliche Förderung(ohne Landesförderung) |
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5.5 Zuwendungen nach Landesrichtlinien (Nr.4.5) |
1 bitte in Anlage differenzieren
2 Anteil des Arbeitgebers für Beschäftigung gem. RL Nr.2.1
6. |
Begründung (auf ergänzender Anlage) |
(Zielgruppe/arbeitsmarktpolitische Ausgangslage, Trägerbeschreibung, Darstellung der wirtschaftlichen und fachlichen Kompetenz, Kooperationspartner, Maßnahmekonzeption, Dauer und Bezeichnung der Maßnahmeelemente, Berufsfeld, Maßnahmeziel, Verknüpfung mit nicht nach diesen Richtlinien geförderten Maßnahmeelementen, arbeitsmarktliche Bewertung, Zweckmäßigkeit der Maßnahme, Integrationschancen in das Beschäftigungssystem) Bericht als Anlage beigefügt o ja o nein |
|
6.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und Finanzierung - Besteht eine Alternative zu der unter 4. und 5. dargestellten Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeit? Begründung als Anlage beigefügt o ja o nein |
|
7. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen |
|
(Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, Tragbarkeit der Folgelasten für den Antragsteller, Finanzlage des Antragstellers, usw.) Angaben als Anlage beigefügt: o ja o nein |
8. Erklärungen |
8.1 Der/die Antragsteller/in erklärt, daß - mit der Durchführung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird - die Maßnahme am ___________________ beginnen soll und dazu die evtl. Zustimmung anderer öffentlicher Finanzierungsträger vorliegt und er/sie mit beigefügter formloser Begründung die Zustimmung eines förderunschädlichen vorzeitigen Beginns beantragt. o ja o nein |
8.2 Der/die Antragsteller/in erklärt, daß er/sie zum Vorsteuerabzug o nicht berechtigt isto berechtigt ist und dies bei den Ausgaben berücksichtigt hat (Preise ohneUmsatzsteuer). |
8.3 Der/die Antragsteller/in erklärt, daß - die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsanlagen) vollständig und |
8.4 Der/die Antragsteller/in erklärt, daß - er sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei Weitergabe der Zuwendung an Dritte alle Bedingungen der Richtlinien und Auflagen gemäß ANBEST- |
9. Anlagen |
- Bescheide gemäß 5.3 und 5.4 (des Antragsvordruckes) - Anlagen gemäß 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 6.1, 6.2 und 7 (des Antragvordruckes) - Ergebnis des Konsens gemäß RL Nr. 4.5 - _______________________________________________ - _______________________________________________ |
____________________________ __________________________________ (Ort, Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift) |
1
Nichtzutreffendes bitte streichenMBl. NW.1998 S. 1081