Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 32 vom 11.11.2021 Seite 813 bis 830
Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“
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Änderung
der
„Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes
Nordrhein-Westfalen
zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie
zum
Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
(Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“
Vom 29. Oktober 2021
1
Anlage 1 des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 10. September 2021 (MBl. NRW. S. 716) erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.
2
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 10. September 2021 in Kraft.
- MBl. NRW. 2021 S. 819