Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 34 vom 30.12.2009 Seite 597 bis 608
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums - 15 - 39.17.02 - 10 - 104/09 - v. 4.12.2009
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Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen
zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums - 15 - 39.17.02 -
10 - 104/09 -
v. 4.12.2009
Mein Erlass vom 14.1.2005 (MBl. NRW. S. 202) wird wie folgt geändert:
1.
Ziffer 3 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „beim NRW Flüchtlingsrat e.V. zusammengeschlossen sind“ werden durch die Wörter „die sich als Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen haben“ ersetzt.
2.
Ziffer 4.1 wird wie folgt geändert:
a) Die Wörter „beim NRW Flüchtlingsrat e.V. zusammengeschlossen sind“ werden durch die Wörter „die sich als Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen haben“ ersetzt.
b) Die Wörter „des NRW Flüchtlingsrates e.V.“ werden durch die Wörter „der Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.
3.
Ziffer 7.1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „- Außenstelle Unna-Massen -„ gestrichen.
b) In Satz 2 werden die Wörter „legen ihre Anträge über die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates NRW e.V. der vorgenannten Bewilligungsbehörde,“ durch das Wort „und“ ersetzt.
c) In Satz 2 werden nach dem Wort „Träger“ die Wörter „legen ihre Anträge“ eingefügt.
4.
Ziffer 7.5 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 werden die Wörter „bzw. über die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates NRW e.V.“ gestrichen.
b) In Satz 3 wird das Wort „Verbandsunabhängige“ durch die Wörter „ Örtliche Flüchtlingsräte und sonstige verbandsunabhängige“ ersetzt.
5.
Ziffer 8 wird wie folgt geändert:
Die Jahreszahl „2009“ wird durch „2014“ ersetzt.
6.
Die bisherigen Anlagen 1 - 3 werden durch die aktualisierten Anlagen 1-3
ersetzt, die ausschließlich im elektronischen MBL. NRW veröffentlicht werden.
7.
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1.12.2009 in Kraft.
- MBl. NRW.
2009 S. 603