Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 64 vom 2.12.1999 Seite 1257 bis 1270
Anerkennung des Ortsteiles Bellersen der Stadt Brakel als Erholungsort
21281
Anerkennung des Ortsteiles
Bellersen der Stadt Brakel als Erholungsort
Vfg. d. Bezirksregierung Detmold vom 6.8.1999 - 24.64 00
Aufgrund des §1 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort - EVO - vom 29.9.1983 (GV. NRW S. 428/SGV. NRW 21281) habe ich der Stadt Brakel für den Ortsteil Bellersen die Artbezeichnung
Erholungsort
verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenze und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile der Verfügung.
Anlage 1
Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen
Das anerkannte Erholdungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden
vom landwirtschaftlichen Betrieb Rüther, Blinder Weg 10, nach Südosten entlang der östlichen Grenze der Wohnbebauung " Auf der Heide " sowie des Friedhofes auf die L 825.
Im Osten
östlich des landwirtschaftlichen Betriebes Markus südlich bis zur Brucht, bachabwärts südöstlich der Bebauung des Dorfkerns bis zur Mühle; danach entlang eines Fußweges ("Agrarhistorischer Rundwanderweg ") nordwestliche des Rammelsberges bis zur L 825 im Süden.
Im Süden
von der L 825 nach Westen durch das Süsterfeld, abknickend nach Nordwesten über den Schmandberg bis zum Fußweg " Agrarhistorischer Rundwanderweg ".
Im Westen
vom Schmandberg in nördlicher Richtung bis zum Feldweg " Am Strickberg, in östlicher Richtung bis westlich des Bebauungsplanes "Hotel "; von dort nördlich unter Einschluss des landwirtschaftlichen Betriebes Bannenberg entlang eines Wirtschaftsweges, umschließt westlich die Aussiedlergehöfte " Am Weinberg ". Geradlinig nach Osten bis zum Spielplatz, von dort westlich und nördlich entlang des Baugebietes "Steinrieke " mit Einschluß des Hofes Nolte.
Anlage 2 nur in Kartenform vorliegend
- MBl. NRW. 1999 S. 1261