Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 30 vom 7.11.2008 Seite 541 bis 562
Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 9.10.2008 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3
203206
Rahmenvertrag
über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen
RdErl. d. Finanzministeriums v. 9.10.2008 -
B 2713 -1.1.4 - IV A 3
Mein RdErl. v. 3.11.2003 (MBl. NRW. 2004 S. 1460/SMBl. NRW. 203206) wird wie folgt geändert:
1.
Nummer 1 erhält folgende Fassung:
1
Vorbemerkung
Der Rahmenvertrag über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom
10.10.2000 ist von der Provinzial Rheinland zum
31.12.2008 gekündigt worden. Neu abgeschlossen wurde ein Rahmenvertrag in
welchem die Beiträge unter Berücksichtigung des schlechten Schadenverlaufs um
zwischen 3% und 5% angehoben wurden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2
Jahren. Auf Grund der Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrechts
nach §§ 11 bzw. 12 des Versicherungsvertrages.
Die Westfälische Provinzial hat in ihrem weiter
geltenden Rahmenvertrag die Beiträge nicht verändert. Der Vertrag läuft damit
unverändert für ein weiteres Jahr. Zur Klarstellung weise ich noch darauf hin,
dass in Abweichung zu § 3 Abs. 1 der Rahmenverträge auch für die Halter von
privaten Krafträdern Versicherungsschutz in der
Dienstreise-Fahrzeug-Vollversicherung bei der Benutzung zu Dienstfahrten
besteht. Die Beiträge richten sich nach § 6 Abs. 1 der Rahmenverträge.
Im Einzelnen weise ich darüber hinaus auf Folgendes hin:
2.
In Nummer 6.2 wird der Text 01.01.2007 bis 31.12.2008 durch den Text 01.01.2009
bis 31.12.2010 ersetzt.
3.
Die Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1* ersetzt.
_______________________
*Die Anlage 1 wird nur in der elektronischen Ausgabe des MBl. NRW. und in der SMBl. NRW. wiedergegeben.
- MBl. NRW. 2008 S. 542