Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 34 vom 19.12.2008 Seite 597 bis 608
Errichtung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (LAV NRW) Bek. d. Ministerpräsidenten – I A – v. 14.11.2008
2005
Errichtung des Landesarchivs
Nordrhein-Westfalen (LAV NRW)
Bek. d.
Ministerpräsidenten – I A –
v. 14.11.2008
I.
Der Errichtungserlass v. 14.11.2003 (MBl. NRW. S. 1496) wird wie folgt geändert:
1.
Ziff. 1, Sätze 2 und 3 werden ersetzt
durch:
„Die Dienststellen
- Personenstandsarchiv Brühl und
- Hauptstaatsarchiv Düsseldorf
werden zusammengefasst zu einer Abteilung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.
Die Dienststellen
- Staats- und Personenstandsarchiv Detmold,
- Staatsarchiv Münster
werden Abteilungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.
Die Abteilung Zentrale Dienste wird den Abteilungen gleichgestellt.
Die Abteilung „Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit“ wird als Fachbereich „Grundsätze“ dem Präsidenten zugeordnet.
Die Abteilung Technisches Zentrum wird bezüglich der IT-Infrastruktur, IT-Administration und IT-Entwicklung der Abteilung Zentrale Dienste und bezüglich der IT-Strategie und der zentralen Restaurierungswerkstatt, Sicherungs- und Schutzverfilmung, Digitalisierung dem Fachbereich Grundsätze zugeordnet.
Die Abteilungen erhalten folgende Bezeichnungen:
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Zentrale Dienste
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland,
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen und
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Ostwestfalen-Lippe.
Der Fachbereich erhält die Bezeichnung:
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Fachbereich Grundsätze.
2.
Ziff. 5 Satz 1 erhält die Fassung:
„Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen wird durch eine Geschäftsleitung geführt, der der Präsident vorsteht. Das Landesarchiv gliedert sich in Abteilungen und Fachbereiche entsprechend dem Organisationsplan.“
In Satz 2 wird nach „Organisationsplan“ eingefügt: „und der Geschäftsordnung“.
Satz 3 wird Satz 2.
3.
Ziff. 6.2 wird wie folgt geändert:
„Die für die zentralen Dienste verantwortliche Abteilungsleitung vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten.“
II.
Die Änderungen treten zum 1. Dezember 2008 in Kraft.
- MBl. NRW. 2008 S. 598