Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 33 vom 28.11.2014 Seite 671 bis 692
Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums - 81-00_3-1 v. 17.11.2014
20021
Berücksichtigung
von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge
Gem. RdErl. des
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums
für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und
Kommunales und des Finanzministeriums - 81-00_3-1
v. 17.11.2014
Der Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.3.2011 (MBl. NRW. S. 122) wird wie folgt geändert:
1. Der Nummer 2.4.3 wird folgender Satz angefügt:
„Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.“
2. Nach Nummer 2.5 wird folgende Nummer 2.6 eingefügt:
„2.6
Bekanntmachung
Die Bevorzugungsregelung muss in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden.“
3. Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 1.1.2015 in Kraft.
- MBl. NRW. 2014 S. 672