Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 10 vom 16.2.2001 Seite 237 bis 260
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe
2170
Richtlinien über die
Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung
von Einrichtungen freier gemeinnütziger
und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe
RdErl. d. Ministeriums für
Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie
v. 8.1. 2001 - 326 - 5610.1
Mein RdErl. v. 07.07.1995 (SMBl. NRW. 2170) wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 1.1 werden die Nummern 1.12 und 1.13 ersatzlos gestrichen.
2.
Nummer 2.4 erhält folgende Fassung:
"Erst- und Ergänzungsbeschaffung von Einrichtungsgegenständen."
3.
Nummer 3.1 erhält folgende Fassung:
"Juristische Personen des privaten Rechts sowie Kirchen und
Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen, sofern sie als gemeinnützig
anerkannt sind und einem Spitzenverband angeschlossen sind, der der Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes
Nordrhein-Westfalen angehört."
4.
Nummer 3.2 entfällt.
5.
Nummer 3.3 wird Nummer 3.2.
6.
Nummer 4.3 entfällt.
7.
Nummer 4.4 wird Nummer 4.3 und erhält folgende Fassung:
"Für die Gewährung von Zuwendungen nach Nummer 2.4 müssen
Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsverträge mit den Eigentümern
über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden. Ein Wechsel der
Liegenschaft innerhalb dieses Zeitraums ist zulässig. Zum Zeitpunkt der Bewilligung
muss jedoch ein Pacht-, Miet- oder sonstiger Nutzungsvertrag über
mindestens 3 Jahre abgeschlossen sein."
8.
In Nummer 5.2 wird nach dem 2. Spiegelstrich eingefügt:
"- Fehlbedarfsfinanzierung bei Werkstätten für Behinderte"
9.
In Nummer 5.211, Satz 1, werden die Wörter "bzw. Bett" nach dem
Wort "Platz" ersatzlos gestrichen.
Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
10.
Nach Nummer 5.212 wird folgende Nummer eingefügt:
"5.213: für Fehlbedarfsfinanzierung
bis zu 50 v.H."
11.
In Nummer 5.31 wird in Satz 1 nach "2.3" eingefügt: "mit
Ausnahme für Werkstätten für Behinderte".
12.
In Nummer 5.32 wird nach "2.4" eingefügt "und bei
Maßnahmen nach den Nrn 2.1 - 2.3 bei Werkstätten für
Behinderte".
13.
In Nummer 5.4 wird die Aufzählung nach "legen." wie folgt ersetzt:
"300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung (mit Ausnahme der Kostengruppe 620)
700 Baunebenkosten (mit Ausnahme der Kostengruppen 750 und 760)"
14.
In Nummer 6 erhält der zweite Spiegelstrich folgende Fassung:
"5 Jahre bei Erst- und Ergänzungsbeschaffungen von
Einrichtungsgegenständen für Werkstätten für Behinderte, im
übrigen 10 Jahre".
15.
In Nummer 7.211 wird in Satz 2 das Wort "Anteilfinanzierung" durch
die Wörter "Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung" ersetzt.
16.
In Nummer 7.211, Satz 3 wird nach dem Wort "legt" das Wort
"mir" ersatzlos gestrichen.
17.
Nach Nummer 7.222 wird folgende Nummer neu eingefügt:
"7.223 für Bau- und Ausstattungsvorhaben für Werkstätten
für Behinderte nach dem Muster der Anlage 6."
18.
Nach Nummer 7.24 wird folgende Nummer neu eingefügt.
"7.25: Die Nummern 7.23 und 7.24 gelten nicht für Werkstätten
für Behinderte."
19.
Nummer 9 wird wie folgt geändert:
Die Richtlinienänderungen und - ergänzungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung
in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft.
MBl. NRW. 2001 S. 238