Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 28 vom 25.5.2001 Seite 589 bis 598
Ausfertigung der Änderung der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Ausfertigung der
Änderung der
Reise- und Entschädigungskostenordnung I
der KZVWL
Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 4.12.2000
Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 2.12.2000 beschlossen:
Änderung des § 2, Abs. 4, Satz 1
Inkrafttretung: 1.1.2001
"Bei Benutzung des eigenen Kraftwagens wird eine Pauschale in Höhe von DM 1,00 je Kilometer erstattet."
Änderung des § 12
"§ 12 der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL wird um Buchstabe g) wie folgt erweitert:
g) Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenzen erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung pro nachgewiesener Teilnahme von DM 100,00 (maximal zweimal pro Jahr). Zusätzliche Entschädigungen nach
§ 6 werden nicht gezahlt."
Münster, den 4.12.2000
Dr. Dietmar Gorski
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Walter Dieckhoff
Vorsitzender der Vertreterversammlung
MBl. NRW. 2001 S. 598