Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 57 vom 8.11.2002 Seite 1145 bis 1162
Datenübermittlung von anzuzeigenden Sterbefällen an die Finanzverwaltung
20025
Datenübermittlung von anzuzeigenden
Sterbefällen an die Finanzverwaltung
RdErl. d. Finanzministeriums v. 7.10.2002
- 0 2315 – 35 – II B 2 –
In meinem RdErl.
v. 25.06.2001 (SMBl. NRW. 20025) wird in Abschnitt 2 die Textziffer 3 wie folgt
neu gefasst:
„3. Für die
elektronische Übermittlung der anzuzeigenden Sterbefälle werden zugelassen:
-
als Datenträger
nur Disketten. Die Verwendung anderer Datenträger ist nicht vorgesehen. Die
Diskette ist dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
-
zur Datenfernübertragung
das von der Finanzverwaltung angebotene Produkt ElsterFT.“
- MBl. NRW. 2002
S. 1146