Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 6 vom 31.1.2003 Seite 147 bis 176
Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung
20322
Richtlinien
über die Vergütung von Nebentätigkeiten
bei der Ausbildung und Fortbildung
Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - B 2202 - 1.4 - IV A 2 –
u. d. Innenministeriums - II A 1 -
v. 17.12.2002 -
1
Der Gemeinsame RdErl. des Finanzministeriums und des Innenministeriums v. 22.12.1965 (SMBl. NRW. 20322) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für
Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn
1. des höheren Dienstes gehört 24,00 Euro
2. des gehobenen Dienstes gehört 17,50 Euro
3. des mittleren Dienstes gehört 11,00 Euro“
1.2
Nr. 3.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für
Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn
1. des höheren Dienstes gehört 24,00 Euro
2. einer anderen Laufbahngruppe gehört 18,00 Euro“
1.3
In Nr. 3.21 wird der Betrag „33 Euro“ durch den Betrag „36 Euro“ ersetzt.
2
Die Änderungen nach Nr. 1 treten am 1.1.2003 in Kraft; sie gelten für Unterrichtstätigkeiten und für Vortragstätigkeiten, die nach dem 31.12.2002 ausgeübt werden.
- MBl. NRW. 2003 S. 148