Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 26 vom 10.6.2005 Seite 645 bis 668
Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 17.5.2005 - 41 – 61.02.01 (6210) -
2055
Verkehrssicherheitsarbeit
der Polizei Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v. 17.5.2005
- 41 – 61.02.01 (6210) -
Die Anlage 1 des RdErl. vom 22.5.1996 (SMBl. NRW. 2055) wird wie folgt geändert:
1
Die Nr. 1.3 wird ersatzlos gestrichen.
2
Die Nr. 3.4 erhält folgende Fassung:
“Wird ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug durchgeführt, dessen Tachometer nicht justiert ist, sind von der abgelesenen Geschwindigkeit 20 % als Sicherheitsabschlag abzuziehen.“
- MBl. NRW. 2005 S. 646