Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 39 vom 2.9.2005 Seite 963 bis 976
Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3 -
203206
Rahmenvertrag
über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen
RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004
- B 2713 -1.1.4 - IV A 3 -
Mein
RdErl. v. 3.11.2003 (MBl. NRW. S. 1460/SMBl. NRW. 203206) wird wie folgt
geändert:
1
Nummer 1 erhält folgende Fassung:
„1
Vorbemerkung
Der Rahmenvertrag über
die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen
vom 10.10.2000 ist von allen Versicherern zum 31.12.2003 gekündigt worden. Neu
abgeschlossen wurde jeweils ein Rahmenvertrag mit der Provinzial Rheinland und
der Westfälischen Provinzial; gleichzeitig wurden die Beiträge unter Berücksichtigung
des Schadenverlaufs angehoben. Mit Vertrag vom 11.11.2004 sind die im Rahmenvertrag
mit der Provinzial Rheinland vereinbarten Beiträge wegen des schlechten
Schadensverlaufs um 10% erhöht worden; die neuen Beiträge gelten nunmehr für
eine Laufzeit von 2 Jahren. Die mit der Westfälischen Provinzial vereinbarten
Beiträge wurden durch Vertrag vom 3./10.8.2005 um 5% erhöht. Auf Grund der
Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrechts nach §§ 11 bzw. 12 des
Versicherungsvertrages.
Im Einzelnen weise ich auf Folgendes hin:“
2
Die Anlage 2 wird durch die beigefügte Anlage ersetzt.