Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 15 vom 23.5.2008 Seite 271 bis 286
Jahresabschlüsse 2006 der Heilpädagogischen Netze, des Betriebes LVR InfoKom und der Krankenhauszentralwäschereien
II.
Jahresabschlüsse 2006
der Heilpädagogischen Netze,
des Betriebes LVR InfoKom
und der Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland - 06.00 - 00 -
v. 6.5.2008
Die Landschaftsversammlung
Rheinland hat in ihrer Sitzung am 14.12.2007 die Jahresabschlüsse 2006 der HPH
- Netze Niederrhein, Mittelrhein-West und Mittelrhein-Ost, den Jahresabschluss
2006 des Betriebes LVR InfoKom sowie den Jahresabschluss 2006 der Krankenhauszentralwäschereien
festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des
Verlustes wie folgt beschlossen:
1 Verwendung der Bilanzergebnisse der
HPH-Netze
1.1 HPH Netz Niederrhein
Der Gewinnvortrag 2005 in
Höhe von 21.897,61 EUR, der aus Rücklagen entnommene Betrag von 78.582,51 EUR
sowie aus dem Jahresüberschuss 2006 ein Betrag von 26.215,42 EUR, insgesamt
126.695,54 EUR, werden in eine freie Gewinnrücklage eingestellt.
Der verbleibende Bilanzgewinn 2006 von 50.614,44 EUR wird auf 2007 vorgetragen.
1.2 HPH Netz Mittelrhein-Ost
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 64.279,71 EUR wird ein Betrag von 39.868,81 EUR in eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung der Pensionslasten eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 489.805,94 EUR wird auf 2007 vorgetragen.
1.3 HPH Netz Mittelrhein- West
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 41.045,35 EUR wird ein Betrag von 30.799,03 EUR in eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung der Pensionslasten eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 68.313,14 EUR wird auf 2007 vorgetragen.
2 Verwendung des Jahresüberschusses
LVR-InfoKom
Der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes LVR InfoKom
zum 31.12.2006 von 261.096,19 EUR wird in eine zweckgebundene
Investitionsrücklage eingestellt.
3 Vortrag des Bilanzgewinnes der
Krankenhauszentralwäschereien
Der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien
zum 31.12.2006 in Höhe von 55.453,50 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2007
vorgetragen.
Die abschließenden
Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die
Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:
HPH - Netz Niederrhein
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher
Abschlussprüfer des Betriebes HPH-Netz Niederrhein. Zur Durchführung der
Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum
vom 20.08.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netz Niederrhein, Bedburg-Hau, für
das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des HPH-Netzes Niederrhein sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des HPH-Netzes Niederrhein.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes Niederrhein und stellt die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird
vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht
erforderlich.
Herne, den 28.01.2008
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
HPH-Netz Mittelrhein-Ost
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher
Abschlussprüfer des Betriebes HPH-Netz Mittelrhein-Ost. Zur Durchführung der
Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum
vom 05.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netzes Mittelrhein-Ost, Langenfeld,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des HPH-Netzes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des HPH-Netzes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes und stellt die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand
von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird
vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht
erforderlich.
Herne, den 28.01.2008
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
HPH-Netz Mittelrhein-West
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher
Abschlussprüfer des Betriebes HPH-Netz Mittelrhein-West. Zur Durchführung der
Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum
vom 20.08.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netzes Mittelrhein-West für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des HPH-Netzes Mittelrhein-West sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des HPH-Netzes Mittelrhein-West. Der Lagebericht gibt insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes Mittelrhein-West und
stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand
von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird
vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 08.04.2008
GPA NRW
Abschlussprüfung- Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
LVR InfoKom
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß
§ 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR Infokom. Zur
Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum
vom 10.08.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht von LVR
InfoKom für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2006 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigVO
liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
von LVR InfoKom sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von LVR InfoKom. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage von LVR InfoKom und
stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar.“
Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine
Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 25. April 2008
GPA NRW
Abschlussprüfung-Beratung-Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß
§ 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes
Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland. Zur
Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum
vom 12.07.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Krankenhauszentralwäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der
Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und stellt die
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich
übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17. März
2008
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Abschlussprüfung – Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
Die Jahresabschlüsse sowie
die Lageberichte können während der Dienststunden, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim
Landschaftsverband Rheinland, Köln - Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418
eingesehen werden.
Köln, den 06.05.2008
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW. 2008 S. 282