Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 28 vom 13.11.2018 Seite 573 bis 624
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Köln
II.
Ungültigkeitserklärung eines
Dienstsiegels
Bekanntmachung
des Polizeipräsidiums Köln
Vom 19. Oktober 2018
Beim Polizeipräsidium Köln ist nachstehend näher bezeichnetes Dienstsiegel mit Aufdruck „Polizeipräsidium Köln“ abhandengekommen.
Das Dienstsiegel wird vermisst und hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zum Auffinden des Siegels führen sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Polizeipräsidium Köln, Direktion Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 11, mitzuteilen.
Beschreibung des Dienstsiegels:
Gummistempel, Durchmesser 34 mm
Polizeistern mit innen liegendem Landeswappen
Umschrift: Polizeipräsidium Köln
Kennziffer: 14
In Vertretung
gez. B r a u n s
- MBl. NRW. 2018 S.