Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 26 vom 28.11.2019 Seite 739 bis 752
Änderung der Allgemeinen Verfügung und des Gemeinsamen Runderlasses „Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen“ Allgemeine Verfügung des Ministeriums der Justiz und Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen
Änderung der
Allgemeinen Verfügung und
des Gemeinsamen Runderlasses
„Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung
aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht
des Landes Nordrhein-Westfalen“
Allgemeine
Verfügung des Ministeriums der Justiz und
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und
des Ministeriums der Finanzen
Vom 12. November 2019
Die Allgemeine Verfügung des Justizministeriums vom 26. November 2012 - 1518 - I.193 - und der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.06.18 - und des Finanzministeriums - H 2090 - 2/13 - II B 3 - „Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 23. November 2012 (MBl. NRW. S. 720), die beziehungsweise der zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 21. Dezember 2017 (MBl. NRW. S. 1064) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1
Nummer 4.1.1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Buchstabe c wird das Wort „und“ eingefügt.
b) Buchstabe d wird gestrichen.
c) Buchstabe e wird Buchstabe d und am Ende wird ein Punkt angefügt.
2
In Nummer 4.2.1.2 wird der Satz 7 aufgehoben.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2019 S. 740