Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 34 vom 21.6.2002 Seite 599 bis 618
Prüfung der Pflicht zur Durchführung einer Planfeststellung oder Plangenehmigung gemäß § 11a Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für eine H-Gas-Anschlussleitung in Oberhausen-Holten
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Prüfung der Pflicht zur Durchführung
einer Planfeststellung oder Plangenehmigung
gemäß § 11a Abs. 1
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
für eine H-Gas-Anschlussleitung
in Oberhausen-Holten
Bek. d. Ministeriums
für Wirtschaft und Mittelstand,
Energie und Verkehr
v. 30. 4. 2002 – (IV 1-11-20)
Die Ruhrgas AG plant eine H-Gasanbindung von
Essen-Dellwig zum Werk Ruhrchemie der Celanese GmbH in Oberhausen-Holten (LNr.
13/4/50). Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine Gasversorgungsleitung im
Sinne der Nr. 19.2.3 der Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das beantragte Vorhaben war damit zu
prüfen, ob ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren gemäß § 11a
Abs. 1 S. 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 24. April 1998
(BGBl. I S. 730) durchzuführen ist.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen ist
festzustellen, dass
1. die für die Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen und
2. mit den vom Plan
Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind.
Mit Vorliegen der Voraussetzungen des gemäß §
11a Abs. 1 S. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzuwendenden § 74 Abs. 7
S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602/SGV. NRW. 2010) ist somit ein Fall von unwesentlicher Bedeutung anzunehmen
mit der Folge, dass ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren
entfällt.
Die dieser Entscheidung zu Grunde liegenden
Antragsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung während der
Dienstzeiten im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und
Verkehr, Referat IV 1, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf, eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen:
– Gesetz über die
Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 24.
April 1998 (BGBl. I S. 730), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November
2001 (BGBl. I S. 2992, 3000).
– Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602/ SGV. NRW. 2010).
– MBl. NRW.
2002 S. 617.