Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 13 vom 9.4.2003 Seite 325 bis 348
Landesamt für Besoldung und Versorgung RdErl. d. Finanzministeriums v. 14.03.2003 – O 1765 - 5 - II B 6
2000
Landesamt für Besoldung und
Versorgung
RdErl. d.
Finanzministeriums
v. 14.03.2003 – O 1765 - 5 - II B 6
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Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist gem. § 6 Abs. 2 LOG NRW Landesoberbehörde
und dem Finanzministerium unmittelbar unterstellt (errichtet durch Gem. RdErl.
d. Innenministers, des Justizministers und des Finanzministers vom 11.5.1965
als Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des Innenministers und seit
1.7.1990 im Geschäftsbereich des Finanzministeriums). Es führt die Bezeichnung
“Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen“ und ist zugleich
Familienkasse i. S. von § 72 Abs. 1 EStG für die Beschäftigten und
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes.
2
Aufgaben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung sind im Rahmen der
jeweiligen Zuständigkeitsregelungen durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Erlass
alle mit der Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen und von Kindergeld für
die Beschäftigten sowie von Versorgungsbezügen, Kindergeld und Beihilfen für
die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und deren
Hinterbliebene zu erledigenden Arbeiten.
Das Landesamt
für Besoldung und Versorgung erbringt ferner in begrenztem Umfang entsprechende
Leistungen für Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen bzw.
Versorgungsempfänger außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung.
Die Übernahme
bzw. Übertragung weiterer Aufgaben bedarf der Zustimmung des Finanzministeriums.
3
Die Dienstaufsicht führt das Finanzministerium. Die Fachaufsicht führt in
grundsätzlichen und in Beihilfe-Angelegenheiten das Finanzministerium, im Übrigen
das fachlich beteiligte Ministerium.
4
Der Gem. RdErl. des Innenministers, des Finanzministers und des Justizministers
vom 11.5.1965 (MBl. NRW. 1965 S. 726 / SMBl. NRW. 2000) wird aufgehoben.
Im
Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof, der Staatskanzlei und den anderen
Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen.
- MBl.
NRW. 2003 S. 326