Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 12 vom 8.3.2005 Seite 289 bis 302
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 17. November 2004 aufgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 10 des Heilberufsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 641) - in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 3 Landesversicherungsaufsichtsgesetz vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 154) -, folgende Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) beschlossen, die durch Erlass vom 14. Februar 2005 vom Finanzministerium des Landes NRW – Vers 35 – 00 1. (10) IV C 4 – genehmigt wurde:
Änderung
der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein
für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken
(Zusatzversorgung)
vom 17. November 2004
Die Kammerversammlung der
Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 17. November 2004
aufgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 10 des Heilberufsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung
vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 641) - in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 3
Landesversicherungsaufsichtsgesetz vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 154) -,
folgende Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer
Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen
Apotheken (Zusatzversorgung) beschlossen, die durch Erlass vom 14. Februar 2005
vom Finanzministerium des Landes NRW – Vers 35 – 00 1. (10) IV C 4 – genehmigt
wurde:
Artikel I
Die Satzung der
Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen
und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 14. Juni 2000
(MBl. NRW. 2000 S. 1260, SMBl. NRW. 21210) wird wie folgt geändert:
§ 11 Absatz 1 Satz 1 wird
wie folgt geändert:
Nach den Worten „65. Lebensjahres“ werden die Worte „-
frühestens jedoch ab Zeitpunkt der Antragstellung -“ eingefügt, der Betrag „800
DM“ wird durch den Betrag „450 Euro“ ersetzt.
§ 11 Absatz 1 Satz 2
entfällt.
§ 11 Absatz 2 Satz 1 wird
wie folgt geändert:
Nach den Worten „von diesem Zeitpunkt an“ werden die
Worte „- frühestens jedoch ab Zeitpunkt der Antragstellung -“ eingefügt, die
Worte „575 DM bzw.“ und „ab dem 01.01.2002“ entfallen.
§ 11 Absatz 2 Satz 2 wird
wie folgt geändert:
Die Worte „800 DM bzw. auf monatlich“ und „ab
01.01.2002“ entfallen.
§ 11 Absatz 3 Satz 2 wird wie
folgt geändert:
Die Worte „Vollendung des 65. Lebensjahres“ werden
durch das Wort „Antragstellung“ ersetzt, nach den Worten „folgenden Monats“
wird ein Komma eingefügt und die Worte „wenn die Voraussetzungen nach § 11 Abs.
1 oder Abs. 2 erfüllt sind“ eingefügt.
§ 16 Absatz 9 Satz 1 wird
wie folgt geändert:
Vor dem Betrag „55 Euro“
entfallen die Worte „90 DM bzw.“ sowie nach dem Betrag „55 Euro“ die Worte „ab
dem 01.01.2002“ und vor dem Betrag „105 Euro“ entfallen die Worte „180 DM bzw.“
sowie nach dem Betrag „105 Euro“ die Worte „ab dem 01.01.2002“.
§ 16 Absatz 10 wird wie
folgt ergänzt:
Hinter
den Worten „Monat gewährt“ werden die Worte „- frühestens jedoch ab Zeitpunkt
der Antragstellung –„ eingefügt.
§ 16 Absatz 14 Satz 1 wird
wie folgt geändert:
Der Betrag von „2000 DM“
wird durch den Betrag „1125 Euro“ ersetzt.
§ 16 Abs. 14 Satz 2
entfällt.
Artikel II
Die Änderung der Satzung tritt nach Veröffentlichung
im Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen in Kraft.
Genehmigt.
Düsseldorf, den 14. Februar 2005
Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. S i e g e
l
Die vorstehende Änderung der Satzung des
Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und
Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 17. November 2004
wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen
Apotheker Zeitung bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 15. Februar 2005
Anneliese M e n g e
Präsidentin
der Apothekerkammer Nordrhein
- MBl. NRW. 2005 S.
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