Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 25 vom 18.9.2007 Seite 567 bis 588

Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - IV A 2-2010-1010/07 v. 10. 8. 2007
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Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - IV A 2-2010-1010/07 v. 10. 8. 2007

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Wohnraumförderungsbestimmungen
(WFB)

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - IV A 2-2010-1010/07
v. 10. 8. 2007

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 26.1.2006 (MBl. NRW. S. 116), geändert durch RdErl. vom 1.2.2007 (MBl. NRW. S. 118), wird wie folgt geändert:

1
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Nummer 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Belegungsbindung“

b) Nummer 5 wird wie folgt neu gefasst:
Förderung selbst genutzten Wohnraums

c) Nach Nummer 7.4 wird folgende Nummer 7.5 eingefügt:
„7.5 Brachflächendarlehen für selbst genutztes Wohneigentum“

d) Anlage 2 Nummer 1.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Tragbarkeitsprüfung und Lastenberechnung“

e) Anlage 2 Nummer 1.6 wird wie folgt neu gefasst:
„Benachrichtigungs- und Auskunftspflicht der Bewilligungsbehörde“

f) Anlage 2 Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Dingliche Sicherung der Fördermittel und Darlehensverwaltung“

2
In Nummer 2.3.1 Satz 8 werden die Wörter „Satz 6“ durch die Wörter „Satz 7“ ersetzt.

3
In Nummer 2.4.1 wird die Tabelle wird wie folgt neu gefasst:

1

2

3

Gemeinden der Mietenstufe

Einkommensgruppe A

Einkommensgruppe B

1

3,90 Euro

5,00 Euro

2

4,05 Euro

5,15 Euro

3

4,45 Euro

5,55 Euro

4

4,85 Euro

5,95 Euro

5 + 6

5,10 Euro

6,20 Euro

4
In Nummer 2.5.1.1 wird die Tabelle wie folgt neu gefasst:

1

2

3

Gemeinden der Mietenstufe

Einkommensgruppe A

Einkommensgruppe B

1 und 2

   800 Euro

365 Euro

3

1 000 Euro

520 Euro

4

1 250 Euro

755 Euro

5 und 6

1 350 Euro

860 Euro

5
In Nummer 2.5.1.2 wird die Tabelle wie folgt neu gefasst:

1

2

3

Gemeinden der Mietenstufe

Einkommensgruppe A

Einkommensgruppe B

1 und 2

   600 Euro

275 Euro

3

   750 Euro

390 Euro

4

   940 Euro

565 Euro

5 und 6

1 000 Euro

645 Euro

6
Nach Nummer 2.5.2.4 wird folgende Nummer 2.5.2.5 eingefügt:

„2.5.2.5
Zusatzdarlehen für Mieteinfamilienhäuser
Für Mieteinfamilienhäuser in Gemeinden der Mietenstufen 4 bis 6 kann ein Zusatzdarlehen von 10 000 Euro pro Haus gewährt werden.“

7
In Nummer 2.5.4 wird die Zahl „2.5.2.4“ durch die Zahl „2.5.2.5“ ersetzt.

8
Nummer 2.7.4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Zahlen „2.5.2 bis 2.5.6“ durch die Zahlen „2.5.2.1 bis 2.5.2.4, 2.5.3“ ersetzt.

b) In Satz 2 werden die Zahlen „2.5.3 bis 2.5.6“ durch die Zahlen “2.5.2.2 bis 2.5.2.4, 2.5.3“  ersetzt.

b)In Satz 4 wird die Zahl „2.5.4“ durch die Zahlen „2.5.2.3“ ersetzt.

9
In Nummer 3.4 werden die Zahlen „2.5.3 Satz 2, 2.5.4 bis 2.5.6“ durch die Zahlen „2.5.2.2 Satz 2, 2.5.2.3, 2.5.2.4, 2.5.3“ ersetzt.

10
In Nummer 4.5 Satz 1 wird die Zahl „4.2.1“ durch die Zahl „4.2“ ersetzt.

11
Nummer 5.7 Satz 8 wird wie folgt neu gefasst:

Wird für das Förderobjekt Eigenheimzulage für den gesamten steuerlichen Förderungszeitraum gewährt und ein Eigenheimzulagedarlehen bewilligt, ist die Eigenheimzulage monatlich mit einem Zwölftel des maßgeblichen steuerlichen Fördergrundbetrages gemäß § 9 Abs 2 EigZulG, aufgerundet auf volle Euro, zu berücksichtigen.“

12
In Nummer 7.1 Satz 1 werden die Zahlen „2.5.2 bis 2.5.6“ durch die Zahlen „2.5.2, 2.5.3“ ersetzt.

13
In Nummer 10.1 werden die Wörter „1. Februar“ durch die Wörter „ 10. August“ ersetzt.

14
In Nummern 1.3.4.5 Satz 3 der Anlage 1, 2.1.2 Satz 1 der Anlage 2 und 2.1.3 der Anlage 2 wird jeweils die Zahl „1.6.4“ durch die Zahl „1.5.4“ ersetzt.

15
In Nummer 1.4.2 Satz 1 der Anlage 1 werden die Wörter „Satz 5 und Satz 6“ durch die Wörter „Satz 6 und Satz 7“ ersetzt.

16
In Nummer 1.6.4 Satz 1 der Anlage 2 wird die Zahl „1.7.2“ durch die Zahl „1.6.2“ ersetzt.

-MBl. NRW. 2007 S. 586