Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 27 vom 28.9.2007 Seite 615 bis 630

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, - I 1 2200/2300 - v. 11. 9. 2007
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Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, - I 1 2200/2300 - v. 11. 9. 2007

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Zuständigkeit
für Personalangelegenheiten
der Tarifbeschäftigten
im Geschäftsbereich des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
- I 1  2200/2300 - v. 11. 9. 2007

Der RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 3.12. 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 3) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird ersetzt durch die Wörter „Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“.

2.
Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt:

Folgende Zuständigkeitsregelung gilt bis auf Weiteres für Tarifbeschäftigte entsprechend. Für die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten (Beschäftigte) in meinem Geschäftsbereich sind zuständig:

3.
In Nummer 1.1 wird folgender 2. Satz eingefügt:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales kann die Zuständigkeit im Einzelfall an sich ziehen.

4.
Dieser RdErl. tritt mit Bekanntgabe in Kraft.

- MBl. NRW. 2007 S. 617