Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 5 vom 28.2.2008 Seite 61 bis 86

Öffentliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 11.2.2008
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Öffentliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 11.2.2008

III.

Öffentliche Bekanntmachung des
Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen,
Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 11.2.2008

Gemäß § 29 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) stellen die Länder Abfallwirtschaftspläne für ihren Bereich auf. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Abfallwirtschaftsbehörde hat im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien und im Benehmen mit den für Abfallentsorgung und Kommunalpolitik zuständigen Ausschüssen des Landtags für Nordrhein-Westfalen einen Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Sonderabfälle, aufgestellt. Durch diesen Abfallwirtschaftsplan wird das „Rahmenkonzept zur Sonderabfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen“ fortgeschrieben und ersetzt. Die Bekanntmachung d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 22.3.1996 (MBl. NRW. S. 563, SMBl. NRW. 74) wird hiermit aufgehoben. Mit seiner Bekanntgabe wird der Abfallwirtschaftsplan Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben. Eine Verbindlicherklärung des Abfallwirtschaftsplans nach § 29 Abs. 4 KrW-/AbfG erfolgt nicht.

Das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren entsprechend den Vorgaben des Kreis­laufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Landesabfallgesetzes wurde am 11.06.2007 durch Veröffentlichung des Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans (Stand: 08.05.2007) im Internet und durch öffentliche Bekanntmachung im Teil III des Ministe­rialblattes (MBl. NRW 2007 S. 360) eingeleitet. Zeitgleich fand die Öffentlichkeits­beteiligung nach Maßgabe des § 29a KrW-/AbfG statt. Es bestand Gelegenheit, bis zum 10.08.2007 schriftlich zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Stellung zu nehmen.

Als Ergebnis des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens ist zusammenfassend fest­zuhalten, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Entwurf des Abfallwirt­schaftsplans vorgebracht wurden. Substanzielle Änderungen der Inhalte und Aussagen des Abfallwirtschaftsplans waren nicht erforderlich. Bei der Überarbeitung waren im Wesentlichen Aktualisierungen vorzunehmen sowie erläuternde und klarstellende Hin­weise aufzunehmen.

Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle, kann im Internet unter http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/sonderabfaelle/index.php  eingesehen und heruntergeladen werden.

Druckfassungen können beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referat IV-3) angefordert werden.

Der Abfallwirtschaftsplan liegt arbeitstäglich von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf, Raum 20 - 24 (Bibliothek) zur Einsichtnahme aus.

- MBl. NRW. 2008 S. 85