Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 5 vom 28.2.2008 Seite 61 bis 86

Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich Bek. d. Finanzministeriums v. 24.1.2008
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Besoldungsdurchschnitt für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie für den Fachhochschulbereich Bek. d. Finanzministeriums v. 24.1.2008

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Besoldungsdurchschnitt
für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen
sowie für den Fachhochschulbereich

Bek. d. Finanzministeriums v. 24.1.2008

Aufgrund des § 13 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) wird bekannt gemacht:

Der Besoldungsdurchschnitt (§ 13 Abs. 1 LBesG) beträgt als Folge der linearen Besoldungsanpassung zum 01.07.2008 (Art. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2007 - GV. NRW. S. 750 -) im Jahr 2008 für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen 73.650 Euro sowie im Fachhochschulbereich 59.706 Euro und ab dem Jahr 2009 für den Bereich der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen 74.677 Euro sowie im Fachhochschulbereich 60.538 Euro.

- MBl. NRW. 2008 S. 81