Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 7 vom 14.3.2008 Seite 95 bis 112

Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder RdErl. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV v. 21.2.2008
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Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder RdErl. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV v. 21.2.2008

8202

Satzung der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder

RdErl. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV
v. 21.2.2008

A:

Das Bundesministerium der Finanzen hat gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die vom Verwaltungsrat der Anstalt am 23.11.2007 beschlossene 11. Änderung der Satzung genehmigt.

Nachstehend gebe ich die Änderungen der Satzung der VBL – in der am 14.01.2008 vom BMF genehmigten Fassung der 11. Änderung der Satzung – bekannt. Der Runderlass des Finanzministeriums vom 13.07.2007 – B 6130 - 1.3 – IV 1 ist wie folgt zu ändern:

1.
In der Übersicht vor dem Inhaltsverzeichnis ist nach der Nr. 10 folgende Nr. 11 einzufügen:

„11.   Änderung der VBLS, vom Verwaltungsrat am 23.11.2007 beschlossen und von der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.01.2008 genehmigt.“

2.
§ 11 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird nach dem Wort „Wechsel“ das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und die Wörter „sie vertreten sich gegenseitig“ werden gestrichen.

b) Es wird folgender Satz 3 angefügt:

3Die/der Vorsitzende aus dem Kreis der Versicherten und die/der Vorsitzende aus dem Kreis der Beteiligten kann im Fall der Verhinderung den Vorsitz jeweils auf ein anderes Mitglied aus ihrem/seinem Kreis übertragen.“

3.
§ 14 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Die Wörter „Satzungsänderungen, Ausführungsbestimmungen und Versicherungsbedingungen“ werden durch die Wörter „Satzungsänderungen und Ausführungsbestimmungen, soweit sie nicht die freiwillige Versicherung betreffen,“ ersetzt.

4.
§ 23 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender Satz 12 angefügt:

12Die Sätze 9 bis 11 gelten entsprechend für bereits beteiligte Arbeitgeber, die nach dem 31. Dezember 2007 Pflichtversicherte im Wege der Ausgliederung übernommen haben.“

5.
§ 41 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Für Hinterbliebene gelten die Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung über das Zusammentreffen von Rente und Einkommen entsprechend mit folgenden Maßgaben:

a) Eventuelle Freibeträge sowie das Einkommen, das auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird, bleiben unberücksichtigt.

b) Der/dem Hinterbliebenen werden mindestens 35 vom Hundert der ihr/ihm nach § 38 zustehenden Betriebsrente gezahlt.“

6.
§ 46 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „dem Beteiligungs- oder dem Leistungsverhältnis ist“ die Wörter „innerhalb einer Frist von sechs Monaten“ gestrichen.

bb) Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen.

b) Absatz 5 wird gestrichen.

7.
§ 65 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

„²Die Rentenlasten des Ausgliedernden sind in diesem Fall entsprechend zu vermindern.“

b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

c) Es wird folgender Satz 4 angefügt:

4Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für bereits beteiligte Arbeitgeber, die nach dem 31. Dezember 2007 im Abrechnungsverband West Pflichtversicherte im Wege der Ausgliederung übernommen haben.“

8.
§ 82a Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„²Der Altersfaktor richtet sich nach der folgenden Tabelle (als Anlage 1 zu § 82a angefügt); dabei gilt als Alter die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

9.
§ 84a wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b) Es wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Hat die Klagefrist nach § 46 Abs. 3 und 5 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vor dem 1. Januar 2008 zu laufen begonnen, ist § 46 Abs. 3 und 5 auch nach dem 31. Dezember 2007 anzuwenden.“

10.
Im Anhang 1 wird Absatz 1 Satz 9 der Ausführungsbestimmungen zu § 65 Abs. 5a wie folgt geändert:

a) In Buchstabe b) wird nach den Wörtern „wieder abgebaut ist“ das Komma durch einen Punkt ersetzt und das Wort „und“ gestrichen.

b) Buchstabe c) wird gestrichen.

11.
Vor Anlage 2 ist folgende Tabelle einzufügen:

Alter

Alters-faktor

Alter

Alters-faktor

Alter

Alters-faktor

Alter

Alters-faktor

17

1,78

29

1,31

41

0,99

53

0,75

18

1,73

30

1,28

42

0,96

54

0,74

19

1,69

31

1,25

43

0,94

55

0,72

20

1,65

32

1,22

44

0,92

56

0,71

21

1,61

33

1,19

45

0,90

57

0,70

22

1,56

34

1,16

46

0,88

58

0,68

23

1,53

35

1,13

47

0,86

59

0,67

24

1,49

36

1,11

48

0,84

60

0,66

25

1,45

37

1,08

49

0,82

61

0,65

26

1,41

38

1,06

50

0,81

62

0,64

27

1,38

39

1,03

51

0,79

63

0,63

28

1,35

40

1,01

52

0,77

64 und älter

0,61

12.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Teil I „Änderungen der VBLS in der Reihenfolge der betroffenen Paragrafen“ wird wie folgt gefasst

VBLS

(ohne Anhänge)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderung

VBLS

(ohne Anhänge

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderung

§ 3

8

§ 41

3, 5, 11

§ 7

6

§ 43

3, 4, 6

§ 8

8

§ 44

4, 10

§ 11

11

§ 46

6, 11

§ 12

6, 8

§ 47

5

§ 13

8

§ 48

6

§ 14

6, 8, 11

§ 51

5, 10

§ 15

8

§ 57

6

§ 18

8

§ 64

2, 4, 10

§ 22

5, 10

§ 65

6, 7, 8, 10, 11

§ 23

1, 4, 5, 10, 11

§ 66a

4

§ 26

10

§ 67

8

§ 28

2, 4

§ 68

5

§ 30

5, 10

§ 69

8

§ 31

5, 8, 10

§ 71

8

§ 32

5

§ 75

10

§ 34

5, 10

§ 78

3

§ 35

5, 10

§ 79

3

§ 36

6

§ 82

3, 10

§36 a

10

§ 82a

6, 10, 11

§ 37

3, 5, 10

§ 84a

10, 11

§ 38

6, 10

§ 40

3

Anhang 1 – Ausführungsbestimmungen (AB)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderungen

AB zu § 19 Abs. 2 Satz 1 Buchst e

10

AB zu § 20 Abs. 3 (Anhang 1, III.) 1

1

AB zu § 21 Abs. 2 (Anhang 1, IV.) 2

2

AB zu § 28 Abs. 2

10

AB zu § 43 Abs. 1 (Anhang 1, VII.) 4

4, 10

AB zu § 64 Abs. 4 Satz 1(Anhang 1, VIII.)

3, 10

AB zu § 65 Abs. 5a (Anhang 1, IX.)

7, 8, 9, 10, 11

AB zu § 68 Abs. 3 Satz 3 (Anhang 1, X.)

4, 5, 8

b)
In Teil II „Änderungen der VBLS in der Reihenfolge der Satzungsänderungen“ wird folgende Nr. 11 angefügt:

„11. Änderung der VBLS vom 23.11.2007

Geänderte Paragrafen oder sonstige Textteile (In-Kraft-Treten mit Wirkung vom 1.1.2006)
Anhang 1 Absatz 1der Ausführungsbestimmungen zu § 65 Abs. 5a;

Geänderte Paragrafen oder sonstige Textteile (In-Kraft-Treten mit Wirkung vom 1.1.2007)
§ 41 Abs. 5;

Geänderte Paragrafen oder sonstige Textteile (In-Kraft-Treten mit Wirkung vom 23.11.2007)
§ 11 Abs. 3;

Geänderte Paragrafen oder sonstige Textteile (In-Kraft-Treten mit Wirkung vom 1.1.2008)
§ 14 Abs. 2; § 23 Abs. 2; § 46 Abs. 3 u. Abs. 5; § 82a Abs. 2; § 84a Abs. 2

- MBl. NRW. 2008 S. 109