Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 9 vom 31.3.2008 Seite 167 bis 188

Öffentliche Bekanntmachung eines Petitionsbeschlusses des Petitionsauschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Bek. d. Landtags Nordrhein-Westfalen v. 21.2.2008
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Öffentliche Bekanntmachung eines Petitionsbeschlusses des Petitionsauschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Bek. d. Landtags Nordrhein-Westfalen v. 21.2.2008

III.

Öffentliche Bekanntmachung eines Petitionsbeschlusses des Petitionsauschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Landtags Nordrhein-Westfalen v. 21.2.2008

Der Landtag Nordrhein-Westfalen gibt hiermit den nachstehend aufgeführten Petitionsbeschluss öffentlich bekannt:

Besoldung der Beamten, Versorgung der Beamten
Petition 14-P-2007-09644-00 (Leitpetition)

Dem Petitionsausschuss sind bislang über 17.000 weitgehend textgleiche Sammel- und Masseneingaben zur Verschiebung der Besoldungsanpassung auf den 01. 07. 2008 aus der Beamtenschaft zugegangen.

Der Ausschuss stellt nach Prüfung Folgendes fest:

Der Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge am 20.12.2007 beschlossen. Das Gesetz ist am 28.12.2007 verkündet worden und am 1.1.2008 in Kraft getreten. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist eine schriftliche Anhörung der Verbände erfolgt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat über den Unterausschuss Personal am 26.11.2007 eine Expertenanhörung durchgeführt. In diesen Anhörungen wurden die in den Petitionen angeführten Argumente für eine Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge bereits zum 1.1.2008 ebenfalls vorgetragen und in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Der Landtag hatte aber auch die gesamten Anforderungen an den Landeshaushalt zu berücksichtigen. Bei Abwägung aller Umstände war eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung vor dem 1.7.2008 nicht möglich.

Das Beamtenverhältnis ist rechtlich anders ausgestaltet als das Recht der Tarifbeschäftigten. Ein unmittelbarer Vergleich zwischen Besoldung und Entgelt ist daher nicht möglich.

Zum Hinweis auf die Anhebung der Diäten der Abgeordneten ist festzustellen, dass der Landtag hier auf der Grundlage einer Empfehlung einer unabhängigen Kommission tätig wird. Die Diätenerhöhung wurde inzwischen ebenfalls auf den 1.7.2008 verschoben und ist auf 1,3 % festgesetzt.

Die Frage, ob die Besoldung und Versorgung der Beamten verfassungskonform ist, ist im Übrigen bereits Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Der Ausgang dieser Verfahren bleibt abzuwarten.

Der Petitionsausschuss bittet die Landesregierung (Finanzministerium, Innenministerium), den Beschluss in dieser Massenpetition den Beamtinnen und Beamten im Lande - auch im nachgeordneten und im kommunalen Bereich - durch Mitteilung im Ministerialblatt NRW öffentlich bekannt zu machen.

Der Beschluss wird überdies auf den Internetseiten des Landtags (www.landtag.nrw.de) veröffentlicht.

- MBl. NRW. 2008 S. 188