Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 11 vom 11.4.2008 Seite 199 bis 216

Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - III B 3 75 - 05 /2 - v. 11.3.2008
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Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - III B 3 75 - 05 /2 - v. 11.3.2008

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Aufgaben der Unfallkommission
in Nordrhein-Westfalen

Gem. RdErl. des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
- III B 3 75 - 05 /2 - v. 11.3.2008

Inhaltsübersicht

1 Grundsätze

1.1 Allgemeines

1.2 Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung

1.3 Bildung und Aufgabe von Unfallkommissionen

2 Identifizierung und Voruntersuchung von Unfallhäufungsstellen durch die Polizei

3 Untersuchungen der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörde

3.1 Nähere Untersuchungen der Unfallhäufungsstellen

3.2 Berücksichtigung der Verkehrsbelastung an plangleichen Knotenpunkten

3.3 Streckenbezogene Untersuchungen für Autobahnen

4 Sitzung der Unfallkommission

4.1 Grundsätzliches

4.2 Einladung

4.3 Protokoll

4.4 Öffentlichkeitsarbeit

4.5 Controlling

4.6 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

5 Art und Durchführung von Maßnahmen

6 Inkrafttreten/Aufhebungsvorschriften

Anlagen:

1 Organisation der Unfallkommission

2 Ablauf der Arbeit der Unfallkommission

3 Identifikation von Unfallhäufungsstellen

4 Unfalldatenliste zum Unfallmeldeblatt

5 Unfallmeldeblatt

6 Meldung über den Vollzug von Maßnahmen

7 Vorher-/Nachher-Untersuchung

8 Meldung über langjährig bestehende Unfallhäufungsstellen

9 Unfalltypen / Unfallkategorien

10 Begriffe, Definitionen

1
Grundsätze

1.1
Allgemeines

Die örtliche Unfalluntersuchung und damit die Arbeit der Unfallkommission ist eine gemeinsame Aufgabe von Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden. Grundlage hierfür ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Zur Unterstützung sind Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zur Verkehrssicherheit, wie z.B. das Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Teil 1 und Teil 2 heran zu ziehen.
Bei der Erfassung und Auswertung von Straßenverkehrsunfällen ist zur zügigen Bearbeitung und Unterrichtung der beteiligten Behörden verstärkt die elektronische Datenverarbeitung zu nutzen (z.B. rechnergestützte Verfahren zur Auswertung und zur digitalen Darstellung von Straßenverkehrsunfällen).
Zur Sicherstellung der Qualität der Unfallkommissionsarbeit werden allen Mitgliedern der Unfallkommission Qualifizierungsseminare angeboten und empfohlen.

1.2
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung

Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierzu sind ortsbezogene Auswertungen von Straßenverkehrsunfällen durchzuführen. Mit ihrer Hilfe sollen Unfallhäufungsstellen im Straßennetz frühzeitig erkannt und Zusammenhänge zwischen dem Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung festgestellt werden.
Das Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung dient
- den Straßenverkehrsbehörden für verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen sowie für Maßnahmen der Verkehrsüberwachung,
- den Polizeibehörden für Maßnahmen der Verkehrssicherheitsberatung und Verkehrsüberwachung,
- den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen.
Die drei Behörden arbeiten eng zusammen. Dabei sind die beteiligten Behörden an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zur zeitnahen Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen verpflichtet.

1.3
Bildung und Aufgaben von Unfallkommissionen

Unfallkommissionen sind durch die Straßenverkehrsbehörde einzurichten. Ständige Mitglieder sind Straßenbau-, Polizei- und Straßenverkehrsbehörde. Falls erforderlich sind weitere Fachleute einzubeziehen, wie z. B. von Stadtplanungsämtern, Verkehrsbetrieben, Blindenverbänden. Einzelheiten über die Organisation der Unfallkommission regelt die Anlage 1.
Die Unfallkommission hat das Verkehrsgeschehen an Unfallhäufungsstellen zu beobachten, auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beraten und zu beschließen. Unverzichtbare Arbeitsschritte hierbei sind
- die Analyse des Unfallgeschehens auf bestimmte Gleichartigkeiten der Unfälle und Zusammenhänge mit örtlichen Gegebenheiten einschließlich deren Umgebung,
- der Beschluss von Maßnahmen zur Beseitigung unfallbegünstigender Faktoren,
- die Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen,
- das Überprüfen der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen (Vorher-/Nachher-Untersuchungen),
- die Information der Öffentlichkeit.
Der Arbeitsablauf der Unfallkommission ist in Anlage 2 dargestellt.

2
Identifizierung und Voruntersuchung von Unfallhäufungsstellen durch die  Polizei

Die Polizei legt unter Berücksichtigung der Richtwerte der Anlage 3, Tabelle 1, Unfallhäufungsstellen fest. Hiernach handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle, wenn in einem Zeitraum von längstens einem Kalenderjahr (1-Jahres-Unfalltypensteckkarte) oder von längstens drei Kalenderjahren (3-Jahres-Unfalltypensteckkarte) die Richtwerte erreicht oder überschritten werden.
Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Unfälle mit schwerem Personenschaden gelegt werden. Da diese Unfälle in der Regel seltener auftreten als Unfälle mit Sachschaden, sind ergänzend zur 1-Jahres-Betrachtung Richtwerte für den Zeitraum von 3 Jahren festgelegt.
Zu den Aufgaben der Polizei gehören:
- Führung und Auswertung der Unfalldaten
Die Unterlagen (Ausfertigung der Unfallanzeige oder Zusatzblatt zur Unfallmitteilung, ggf. Unfallskizze) zu allen von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfällen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
- Führung von Unfalltypensteckkarten
Gegenstand der 1-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorie 1 - 4; Inhalt der 3-Jahres-Unfalltypensteckkarte alle Unfälle der Kategorien 1 und 2 sowie alle Fußgänger- und Radfahrerunfälle der Kategorien 1 - 3.
- Identifizierung von Unfallhäufungsstellen gemäß Anlage 3, Tabelle 1
- Erstellung von Unfalldatenlisten und Unfalldiagrammen
Die Unfalldatenlisten gemäß Muster Anlage 4 enthalten die für jede Unfallhäufungsstelle erforderlichen Informationen. In Knotenpunkten sind für die Erkennung der Bewegungsrichtungen der Unfallbeteiligten Unfalldiagramme unverzichtbar.
- Voruntersuchung der Unfallhäufungsstellen
Die Voruntersuchung beinhaltet die Analyse des Unfallgeschehens unter Berücksichtigung der Örtlichkeit und ggf. die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen. Hierbei sind ggf. auch die Unfälle weiterer Kategorien einzubeziehen.
- Meldung der Unfallhäufungsstellen
Die Polizei meldet unverzüglich die festgestellten Unfallhäufungsstellen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde gemäß Muster Anlage 5. Hierbei sind die zuvor aufgeführten Unterlagen einschließlich der Verkehrsunfallanzeigen beizufügen.
Jede Unfallhäufungsstelle erhält von der Polizei eine fortlaufende Nummer mit Angabe des Jahres, in dem sie erstmalig festgestellt wurde. Dabei ist zwischen 1-Jahres- und 3-Jahres-Unfallhäufungsstellen zu unterscheiden (z. B. 1/08 bzw. 3/06-08). Diese Nummer wird solange beibehalten, bis die Unfallhäufungsstelle beseitigt ist, d. h. bis zum erfolgreichen Abschluss der Vorher-/Nachher-Untersuchung.
Sollten sich an einer Unfallhäufungsstelle weitere Unfälle ereignen, sind die Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde unmittelbar zu unterrichten.
Die Polizei erhält für die Lokalisierung der Verkehrsunfälle im Rahmen der Unfallaufnahme von den Straßenbaulastträgern kostenfrei das notwendige Kartenmaterial.
Bei Verkehrsunfällen an Schnittstellen zwischen Bundesautobahnen und dem Basisstraßennetz und/oder verschiedenen Zuständigkeitsbereichen sind der jeweils angrenzenden Polizeibehörde Durchschriften der Verkehrsunfallanzeigen oder der Zusatzblätter zur Unfallmitteilung zuzusenden, damit diese Unfälle in die dortige Auswertung einbezogen werden können.

3.
Untersuchungen der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörden

3.1
Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen
Die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde führen eigene Analysen durch, die im Rahmen der Unfallkommissionssitzung gemeinsam mit der Polizei zu beraten sind.
Zur näheren Untersuchung gehören insbesondere:
- Analyse des Unfallgeschehens
Die Analyse des Unfallgeschehens erfolgt durch Suche nach gleichartigen Unfallmerkmalen, entnommen den Unfallanzeigen, der Unfalldatenliste oder dem Unfalldiagramm. Diese können Hinweise für unfallbegünstigende Faktoren sein, nach denen im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu suchen ist.
- Ortsbesichtigung
Bei der Durchführung einer Ortsbesichtigung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Es sind alle Unterlagen, wie Unfalldatenlisten, Unfalldiagramme sowie sonstige Auswertungen aus der Analyse mitzunehmen. Bei signalisierten Kreuzungen gehören hierzu auch Signallage- und Signalzeitenpläne.
- Bei der Ortsbesichtigung sollten nach Möglichkeit vergleichbare Bedingungen herrschen wie sie bei der Unfallanalyse festgestellt wurden (z. B. Licht- und Sichtverhältnisse, Straßenzustand).
- Die Örtlichkeit ist nach unfallbegünstigenden Faktoren zu überprüfen. Bei Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten sind u. a. die Merkmale der Straßenraumgestaltung “Erkennbarkeit, Begreifbarkeit, Übersichtlichkeit und Befahrbarkeit“ zu berücksichtigen.
- Weitere Beurteilungskriterien
- Erweiterung der Datenbasis durch Einbeziehung weiterer Unfallkategorien zur Feststellung von Gleichartigkeiten im Unfallgeschehen,
- Einbeziehung des Unfallgeschehens der Vorjahre,
- Gezielte Beobachtung des Verkehrsablaufes,
- Geschwindigkeitsmessungen,
- Verkehrsbelastungsdaten.

3.2
Berücksichtigung der Verkehrsbelastung an plangleichen Knotenpunkten

Mit Zunahme der Verkehrsbelastung steigt an Knotenpunkten in der Regel auch die Zahl der Unfälle. Daher ist von den Straßenverkehrsbehörden im Rahmen der 1-Jahres-Unfallbetrachtung an plangleichen Knotenpunkten auf Gegenverkehrsstraßen und Einbahnstraßen auch der Einfluss des Verkehrsaufkommens DTV(K) auf das Unfallgeschehen zu berücksichtigen, sofern die Verkehrsbelastungen bekannt sind. Planfreie Knotenpunkte und Kreisverkehrsplätze sind hiervon auszunehmen.
Das Verfahren zur Berücksichtigung der Verkehrsbelastung an plangleichen Knotenpunkten ist in Anlage 3 geregelt. Demnach ist ein Knotenpunkt auch weiterhin als Unfallhäufungsstelle zu behandeln, wenn innerhalb der Verkehrsbelastungsklassen die kritischen Unfallzahlen (Grenzwerte) der Tabelle 2 erreicht oder überschritten werden. Sollten die Grenzwerte nicht erreicht werden, entscheidet die Unfallkommission, ob die Unfallhäufungsstelle als solche zu behandeln ist.

3.3
Streckenbezogene Untersuchungen für Autobahnen

Im Autobahnbereich ist von der Bezirksregierung bei besonders hohen Verkehrsbelastungen (z. B. mehr als 35.000 Kfz/24h bei einer zweistreifigen und mehr als 45.000 Kfz/24h bei einer dreistreifigen Richtungsfahrbahn) ein Abgleich der örtlichen Unfallstellensituation mit den Ergebnissen der streckenabschnittsbezogenen Unfallauswertung im Rahmen der 1-Jahres-Unfalluntersuchung durchzuführen. Hiernach liegt eine anhand der starren Grenzwerte identifizierte Unfallhäufungsstelle vor, wenn es sich um einen insgesamt unauffälligen Streckenabschnitt mit nur geringer Signifikanz  (* und **) handelt. Bei einem hohen Signifikanzniveau (*** und ****) sind in jedem Fall streckenbezogene Maßnahmen zu untersuchen. Die Strecken mit hohem Signifikanzniveau sind in den Autobahn-Unfallkommissionen zu beraten. Näheres zum Verfahren ist in der Anlage 10 beschrieben.

4
Sitzung der Unfallkommission

4.1
Grundsätzliches

Nach Identifikation einer neuen Unfallhäufungsstelle ist zeitnah eine Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Darüber hinaus hat grundsätzlich im 1. Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung der Unfallkommission mit dem Ziel der Erfolgskontrolle stattzufinden (Vorher-/Nachher-Untersuchung).
Bei allen Unfallkommissionssitzungen sollen verfügbar sein:
- Unfalltypen-Steckkarten
- Übersichtspläne der relevanten Strecken und Knotenpunkte
- Lagepläne der Unfallstellen
- Unfalldatenlisten und Unfalldiagramme
- Unfallblattsammlung
- Verkehrsbelastungsdaten
- Bild- oder Videoaufnahmen der Unfallstellen
- Darstellung der Verkehrs- und Unfallsituation aus den Vorjahren
- Unterlagen über bereits durchgeführte Maßnahmen.
- Signallage- und Signalzeitenpläne

4.2
Einladung

Die Straßenverkehrsbehörde hat mindestens 14 Tage vor dem Termin unter Beifügung aller Unterlagen, die Polizei, den Straßenbaulastträger und die Bezirksregierung zur Unfallkommissionssitzung einzuladen. Falls erforderlich, sind weitere Fachleute (vgl. 1.3) einzuladen.

4.3
Protokoll

Der Vorsitzende der Unfallkommission hat über jede Unfallkommissionssitzung ein Protokoll zu fertigen und den beteiligten Behörden zu übersenden. Hierin ist Folgendes aufzuführen:
- Beschluss der Maßnahmen mit Begründung
- Verkehrsbehördliche Anordnung der beschlossenen Maßnahmen
- Verantwortliche Behörden für die Umsetzung der Maßnahmen
- Fristen für die Umsetzung, ggf. Zeitraum von Überwachungsmaßnahmen
- Begründung für nicht umgesetzte Maßnahmen aus vorherigen Unfallkommissionssitzungen
- Ergebnisse der Vorher-/Nachher-Untersuchungen
Die beteiligten Behörden sind an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet.

4.4
Öffentlichkeitsarbeit

Die Unfallkommission unterrichtet regelmäßig die Öffentlichkeit über die Unfallhäufungsstellen und über die getroffenen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu sind untereinander abgestimmte Presseerklärungen zu fertigen und/oder gemeinsame Pressekonferenzen durchzuführen.

4.5
Controlling

Die Durchführung von Maßnahmen ist von den zuständigen Stellen den Beteiligten der Unfallkommission gemäß Muster Anlage 6 mitzuteilen.
Alle umgesetzten Maßnahmen der Unfallkommission sind durch Vorher-/Nachher-Untersuchungen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde anhand der Anlage 7 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Polizei stellt der Straßenverkehrsbehörde die hierfür erforderlichen Daten zur Verfügung.
Sofern durch die umgesetzten Maßnahmen die Unfallhäufungsstelle nicht beseitigt werden konnte, sind von der Unfallkommission weiter gehende Maßnahmen zu beschließen.

4.6
Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörden haben ihrer Aufsichtsbehörde sowohl die Einladungen als auch eine Ausfertigung der Sitzungsprotokolle der Unfallkommissionen zu übersenden.
Darüber hinaus sind von den Straßenverkehrsbehörden der Aufsichtsbehörde unter Verwendung der Anlage 8 alle Unfallhäufungsstellen zu melden, die nach ihrer erstmaligen Identifikation länger als zwei Jahre in Folge als solche aufgetreten sind und bei denen
- von der Unfallkommission bauliche, verkehrliche oder polizeiliche Maßnahmen beschlossen, aber nicht realisiert wurden,
- Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt wurden,
- bauliche Maßnahmen nur nach langjährigen Planungs- und Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden können.
Sofern zwischen den in der Unfallkommission vertretenen Behörden über notwendige Verbesserungsmaßnahmen keine Einigung erzielt werden kann, hat die Straßenverkehrsbehörde ihre Aufsichtsbehörde einzuschalten.

5
Art und Durchführung von Maßnahmen

Bei den Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen kommen sowohl Sofortmaßnahmen als auch längerfristige Maßnahmen in Betracht. Werden bauliche Maßnahmen beschlossen, deren Realisierung i. d. R. längere Zeiträume in Anspruch nehmen, muss die Unfallkommission Sofortmaßnahmen als Zwischenlösungen veranlassen. Dazu gehören Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Markierungen, kleinere bauliche Veränderungen, die mit vertretbarem Aufwand kurzfristig realisiert werden können, sowie Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Zudem ist die Öffentlichkeit entsprechend zu unterrichten. Ein frühzeitiger Beschluss baulicher Maßnahmen kann durch rechtzeitige Einbindung in die Haushaltsplanung des Folgejahres eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme ermöglichen.
Längerfristige Maßnahmen sind auch nach Entschärfung der Unfallhäufungsstelle weiter zu verfolgen, es sei denn, die Unfallkommission stellt fest, dass die umgesetzten Sofortmaßnahmen bereits nachhaltig wirken.
Die VwV-StVO zu § 44 und das „Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Teil 2“ zeigen Beispiele für mögliche Maßnahmen.
Bei der Maßnahmenfindung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Sofortmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen,
- erfolgreiche Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle dürfen nicht ohne weitere Prüfung auf eine ähnliche Unfallhäufungsstelle übertragen werden,
- bei der Entscheidung über Maßnahmen ist immer zu prüfen, ob sich dadurch unter Umständen Unfälle anderen Typs ergeben bzw. sich das Unfallgeschehen in andere Bereiche verlagert,
- Verkehrsregelungs- oder Überwachungsmaßnahmen sollen, wenn es bauliche Lösungen gibt, nur eine Zwischenlösung sein.
- Maßnahmen an Zuständigkeitsgrenzen sind zwischen den beteiligten Unfallkommissionen abzustimmen.
- Die Ergebnisse der von der Unfallkommission initiierten planerischen Untersuchungen sind vor ihrer Umsetzung in der Unfallkommission erneut zu beraten.

6
Aufhebungsvorschrift

Der Gem. RdErl. des Innenministeriums und des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.5.2003 (MBl. NRW. S. 545) „Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Aufgaben der Unfallkommission“ wird hiermit aufgehoben.

- MBl. NRW. 2008 S. 200