Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 11 vom 11.4.2008 Seite 199 bis 216
Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - III B 3 75 - 05 /2 - v. 11.3.2008 |
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zugehörige Anlagen : |
Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - III B 3 75 - 05 /2 - v. 11.3.2008
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Aufgaben der Unfallkommission
in Nordrhein-Westfalen
Gem. RdErl. des
Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
- III B 3 75 - 05 /2 - v. 11.3.2008
Inhaltsübersicht
1 Grundsätze
1.1 Allgemeines
1.2 Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung
1.3 Bildung und Aufgabe von Unfallkommissionen
2 Identifizierung und Voruntersuchung von Unfallhäufungsstellen durch die Polizei
3 Untersuchungen der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörde
3.1 Nähere Untersuchungen der Unfallhäufungsstellen
3.2 Berücksichtigung der Verkehrsbelastung an plangleichen Knotenpunkten
3.3 Streckenbezogene Untersuchungen für Autobahnen
4 Sitzung der Unfallkommission
4.1 Grundsätzliches
4.2 Einladung
4.3 Protokoll
4.4 Öffentlichkeitsarbeit
4.5 Controlling
4.6 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
5 Art und Durchführung von Maßnahmen
6 Inkrafttreten/Aufhebungsvorschriften
Anlagen:
1 Organisation der Unfallkommission
2 Ablauf der Arbeit der Unfallkommission
3 Identifikation von Unfallhäufungsstellen
4 Unfalldatenliste zum Unfallmeldeblatt
5 Unfallmeldeblatt
6 Meldung über den Vollzug von Maßnahmen
7 Vorher-/Nachher-Untersuchung
8 Meldung über langjährig bestehende Unfallhäufungsstellen
9 Unfalltypen / Unfallkategorien
10 Begriffe, Definitionen
1
Grundsätze
1.1
Allgemeines
Die
örtliche Unfalluntersuchung und damit die Arbeit der Unfallkommission ist eine
gemeinsame Aufgabe von Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden.
Grundlage hierfür ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Zur Unterstützung sind Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für das
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zur Verkehrssicherheit, wie z.B. das
Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Teil 1 und Teil 2
heran zu ziehen.
Bei der Erfassung und Auswertung von Straßenverkehrsunfällen ist zur zügigen
Bearbeitung und Unterrichtung der beteiligten Behörden verstärkt die
elektronische Datenverarbeitung zu nutzen (z.B. rechnergestützte Verfahren zur
Auswertung und zur digitalen Darstellung von Straßenverkehrsunfällen).
Zur Sicherstellung der Qualität der Unfallkommissionsarbeit werden allen
Mitgliedern der Unfallkommission Qualifizierungsseminare angeboten und
empfohlen.
1.2
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung
Ziel
der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Verhinderung von
Straßenverkehrsunfällen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierzu
sind ortsbezogene Auswertungen von Straßenverkehrsunfällen durchzuführen. Mit
ihrer Hilfe sollen Unfallhäufungsstellen im Straßennetz frühzeitig erkannt und
Zusammenhänge zwischen dem Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen
Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung festgestellt
werden.
Das Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung dient
- den Straßenverkehrsbehörden für verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen
sowie für Maßnahmen der Verkehrsüberwachung,
- den Polizeibehörden für Maßnahmen der Verkehrssicherheitsberatung und
Verkehrsüberwachung,
- den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen.
Die drei Behörden arbeiten eng zusammen. Dabei sind die beteiligten Behörden an
die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zur zeitnahen
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen verpflichtet.
1.3
Bildung und Aufgaben von Unfallkommissionen
Unfallkommissionen
sind durch die Straßenverkehrsbehörde einzurichten. Ständige Mitglieder sind
Straßenbau-, Polizei- und Straßenverkehrsbehörde. Falls erforderlich sind
weitere Fachleute einzubeziehen, wie z. B. von Stadtplanungsämtern, Verkehrsbetrieben,
Blindenverbänden. Einzelheiten über die Organisation der Unfallkommission
regelt die Anlage 1.
Die Unfallkommission hat das Verkehrsgeschehen an Unfallhäufungsstellen zu
beobachten, auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
zu beraten und zu beschließen. Unverzichtbare Arbeitsschritte hierbei sind
- die Analyse des Unfallgeschehens auf bestimmte Gleichartigkeiten der Unfälle
und Zusammenhänge mit örtlichen Gegebenheiten einschließlich deren Umgebung,
- der Beschluss von Maßnahmen zur Beseitigung unfallbegünstigender Faktoren,
- die Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen,
- das Überprüfen der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen
(Vorher-/Nachher-Untersuchungen),
- die Information der Öffentlichkeit.
Der Arbeitsablauf der Unfallkommission ist in Anlage 2 dargestellt.
2
Identifizierung und Voruntersuchung von Unfallhäufungsstellen durch die
Polizei
Die
Polizei legt unter Berücksichtigung der Richtwerte der Anlage 3, Tabelle
1, Unfallhäufungsstellen fest. Hiernach handelt es sich um eine
Unfallhäufungsstelle, wenn in einem Zeitraum von längstens einem Kalenderjahr
(1-Jahres-Unfalltypensteckkarte) oder von längstens drei Kalenderjahren
(3-Jahres-Unfalltypensteckkarte) die Richtwerte erreicht oder überschritten
werden.
Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Unfälle mit schwerem
Personenschaden gelegt werden. Da diese Unfälle in der Regel seltener auftreten
als Unfälle mit Sachschaden, sind ergänzend zur 1-Jahres-Betrachtung Richtwerte
für den Zeitraum von 3 Jahren festgelegt.
Zu den Aufgaben der Polizei gehören:
- Führung und Auswertung der Unfalldaten
Die Unterlagen (Ausfertigung der Unfallanzeige oder Zusatzblatt zur
Unfallmitteilung, ggf. Unfallskizze) zu allen von der Polizei aufgenommenen
Verkehrsunfällen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
- Führung von Unfalltypensteckkarten
Gegenstand der 1-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorie 1
- 4; Inhalt der 3-Jahres-Unfalltypensteckkarte alle Unfälle der Kategorien 1
und 2 sowie alle Fußgänger- und Radfahrerunfälle der Kategorien 1 - 3.
- Identifizierung von Unfallhäufungsstellen gemäß Anlage 3, Tabelle 1
- Erstellung von Unfalldatenlisten und Unfalldiagrammen
Die Unfalldatenlisten gemäß Muster Anlage 4 enthalten die für jede
Unfallhäufungsstelle erforderlichen Informationen. In Knotenpunkten sind für
die Erkennung der Bewegungsrichtungen der Unfallbeteiligten Unfalldiagramme
unverzichtbar.
- Voruntersuchung der Unfallhäufungsstellen
Die Voruntersuchung beinhaltet die Analyse des Unfallgeschehens unter
Berücksichtigung der Örtlichkeit und ggf. die Erarbeitung von
Verbesserungsvorschlägen. Hierbei sind ggf. auch die Unfälle weiterer
Kategorien einzubeziehen.
- Meldung der Unfallhäufungsstellen
Die Polizei meldet unverzüglich die festgestellten Unfallhäufungsstellen der
örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde gemäß
Muster Anlage 5. Hierbei sind die zuvor aufgeführten Unterlagen
einschließlich der Verkehrsunfallanzeigen beizufügen.
Jede Unfallhäufungsstelle erhält von der Polizei eine fortlaufende Nummer mit
Angabe des Jahres, in dem sie erstmalig festgestellt wurde. Dabei ist zwischen
1-Jahres- und 3-Jahres-Unfallhäufungsstellen zu unterscheiden (z. B. 1/08 bzw.
3/06-08). Diese Nummer wird solange beibehalten, bis die Unfallhäufungsstelle
beseitigt ist, d. h. bis zum erfolgreichen Abschluss der
Vorher-/Nachher-Untersuchung.
Sollten sich an einer Unfallhäufungsstelle weitere Unfälle ereignen, sind die
Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde unmittelbar zu unterrichten.
Die Polizei erhält für die Lokalisierung der Verkehrsunfälle im Rahmen der
Unfallaufnahme von den Straßenbaulastträgern kostenfrei das notwendige
Kartenmaterial.
Bei Verkehrsunfällen an Schnittstellen zwischen Bundesautobahnen und dem
Basisstraßennetz und/oder verschiedenen Zuständigkeitsbereichen sind der
jeweils angrenzenden Polizeibehörde Durchschriften der Verkehrsunfallanzeigen
oder der Zusatzblätter zur Unfallmitteilung zuzusenden, damit diese Unfälle in die
dortige Auswertung einbezogen werden können.
3.
Untersuchungen der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörden
3.1
Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen
Die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde führen eigene Analysen durch, die im
Rahmen der Unfallkommissionssitzung gemeinsam mit der Polizei zu beraten sind.
Zur näheren Untersuchung gehören insbesondere:
- Analyse des Unfallgeschehens
Die Analyse des Unfallgeschehens erfolgt durch Suche nach gleichartigen
Unfallmerkmalen, entnommen den Unfallanzeigen, der Unfalldatenliste oder dem
Unfalldiagramm. Diese können Hinweise für unfallbegünstigende Faktoren sein,
nach denen im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu suchen ist.
- Ortsbesichtigung
Bei der Durchführung einer Ortsbesichtigung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Es sind alle Unterlagen, wie Unfalldatenlisten, Unfalldiagramme sowie
sonstige Auswertungen aus der Analyse mitzunehmen. Bei signalisierten
Kreuzungen gehören hierzu auch Signallage- und Signalzeitenpläne.
- Bei der Ortsbesichtigung sollten nach Möglichkeit vergleichbare Bedingungen
herrschen wie sie bei der Unfallanalyse festgestellt wurden (z. B. Licht- und
Sichtverhältnisse, Straßenzustand).
- Die Örtlichkeit ist nach unfallbegünstigenden Faktoren zu überprüfen. Bei
Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten sind u. a. die Merkmale der
Straßenraumgestaltung “Erkennbarkeit, Begreifbarkeit, Übersichtlichkeit und
Befahrbarkeit“ zu berücksichtigen.
- Weitere Beurteilungskriterien
- Erweiterung der Datenbasis durch Einbeziehung weiterer Unfallkategorien zur
Feststellung von Gleichartigkeiten im Unfallgeschehen,
- Einbeziehung des Unfallgeschehens der Vorjahre,
- Gezielte Beobachtung des Verkehrsablaufes,
- Geschwindigkeitsmessungen,
- Verkehrsbelastungsdaten.
3.2
Berücksichtigung der Verkehrsbelastung an plangleichen Knotenpunkten
Mit Zunahme der
Verkehrsbelastung steigt an Knotenpunkten in der Regel auch die Zahl der
Unfälle. Daher ist von den Straßenverkehrsbehörden im Rahmen der
1-Jahres-Unfallbetrachtung an plangleichen Knotenpunkten auf Gegenverkehrsstraßen
und Einbahnstraßen auch der Einfluss des Verkehrsaufkommens DTV(K) auf das
Unfallgeschehen zu berücksichtigen, sofern die Verkehrsbelastungen bekannt
sind. Planfreie Knotenpunkte und Kreisverkehrsplätze sind hiervon auszunehmen.
Das Verfahren zur Berücksichtigung der Verkehrsbelastung an plangleichen
Knotenpunkten ist in Anlage 3 geregelt. Demnach ist ein Knotenpunkt auch
weiterhin als Unfallhäufungsstelle zu behandeln, wenn innerhalb der
Verkehrsbelastungsklassen die kritischen Unfallzahlen (Grenzwerte) der Tabelle
2 erreicht oder überschritten werden. Sollten die Grenzwerte nicht erreicht
werden, entscheidet die Unfallkommission, ob die Unfallhäufungsstelle als
solche zu behandeln ist.
3.3
Streckenbezogene Untersuchungen für Autobahnen
Im Autobahnbereich ist von der Bezirksregierung bei besonders hohen Verkehrsbelastungen (z. B. mehr als 35.000 Kfz/24h bei einer zweistreifigen und mehr als 45.000 Kfz/24h bei einer dreistreifigen Richtungsfahrbahn) ein Abgleich der örtlichen Unfallstellensituation mit den Ergebnissen der streckenabschnittsbezogenen Unfallauswertung im Rahmen der 1-Jahres-Unfalluntersuchung durchzuführen. Hiernach liegt eine anhand der starren Grenzwerte identifizierte Unfallhäufungsstelle vor, wenn es sich um einen insgesamt unauffälligen Streckenabschnitt mit nur geringer Signifikanz (* und **) handelt. Bei einem hohen Signifikanzniveau (*** und ****) sind in jedem Fall streckenbezogene Maßnahmen zu untersuchen. Die Strecken mit hohem Signifikanzniveau sind in den Autobahn-Unfallkommissionen zu beraten. Näheres zum Verfahren ist in der Anlage 10 beschrieben.
4
Sitzung der Unfallkommission
4.1
Grundsätzliches
Nach
Identifikation einer neuen Unfallhäufungsstelle ist zeitnah eine
Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst kurzfristig die
unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Darüber hinaus hat grundsätzlich
im 1. Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung der Unfallkommission mit dem
Ziel der Erfolgskontrolle stattzufinden (Vorher-/Nachher-Untersuchung).
Bei allen Unfallkommissionssitzungen sollen verfügbar sein:
- Unfalltypen-Steckkarten
- Übersichtspläne der relevanten Strecken und Knotenpunkte
- Lagepläne der Unfallstellen
- Unfalldatenlisten und Unfalldiagramme
- Unfallblattsammlung
- Verkehrsbelastungsdaten
- Bild- oder Videoaufnahmen der Unfallstellen
- Darstellung der Verkehrs- und Unfallsituation aus den Vorjahren
- Unterlagen über bereits durchgeführte Maßnahmen.
- Signallage- und Signalzeitenpläne
4.2
Einladung
Die Straßenverkehrsbehörde hat mindestens 14 Tage vor dem Termin unter Beifügung aller Unterlagen, die Polizei, den Straßenbaulastträger und die Bezirksregierung zur Unfallkommissionssitzung einzuladen. Falls erforderlich, sind weitere Fachleute (vgl. 1.3) einzuladen.
4.3
Protokoll
Der
Vorsitzende der Unfallkommission hat über jede Unfallkommissionssitzung ein
Protokoll zu fertigen und den beteiligten Behörden zu übersenden. Hierin ist
Folgendes aufzuführen:
- Beschluss der Maßnahmen mit Begründung
- Verkehrsbehördliche Anordnung der beschlossenen Maßnahmen
- Verantwortliche Behörden für die Umsetzung der Maßnahmen
- Fristen für die Umsetzung, ggf. Zeitraum von Überwachungsmaßnahmen
- Begründung für nicht umgesetzte Maßnahmen aus vorherigen
Unfallkommissionssitzungen
- Ergebnisse der Vorher-/Nachher-Untersuchungen
Die beteiligten Behörden sind an die gemeinsamen Beschlüsse der
Unfallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen
verpflichtet.
4.4
Öffentlichkeitsarbeit
Die Unfallkommission unterrichtet regelmäßig die Öffentlichkeit über die Unfallhäufungsstellen und über die getroffenen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu sind untereinander abgestimmte Presseerklärungen zu fertigen und/oder gemeinsame Pressekonferenzen durchzuführen.
4.5
Controlling
Die
Durchführung von Maßnahmen ist von den zuständigen Stellen den Beteiligten der
Unfallkommission gemäß Muster Anlage 6 mitzuteilen.
Alle umgesetzten Maßnahmen der Unfallkommission sind durch
Vorher-/Nachher-Untersuchungen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde
anhand der Anlage 7 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Polizei
stellt der Straßenverkehrsbehörde die hierfür erforderlichen Daten zur
Verfügung.
Sofern durch die umgesetzten Maßnahmen die Unfallhäufungsstelle nicht beseitigt
werden konnte, sind von der Unfallkommission weiter gehende Maßnahmen zu
beschließen.
4.6
Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
Die
Straßenverkehrsbehörden haben ihrer Aufsichtsbehörde sowohl die Einladungen als
auch eine Ausfertigung der Sitzungsprotokolle der Unfallkommissionen zu übersenden.
Darüber hinaus sind von den Straßenverkehrsbehörden der Aufsichtsbehörde unter
Verwendung der Anlage 8 alle Unfallhäufungsstellen zu melden, die nach
ihrer erstmaligen Identifikation länger als zwei Jahre in Folge als solche
aufgetreten sind und bei denen
- von der Unfallkommission bauliche, verkehrliche oder polizeiliche Maßnahmen
beschlossen, aber nicht realisiert wurden,
- Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt wurden,
- bauliche Maßnahmen nur nach langjährigen Planungs- und
Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden können.
Sofern zwischen den in der Unfallkommission vertretenen Behörden über
notwendige Verbesserungsmaßnahmen keine Einigung erzielt werden kann, hat die
Straßenverkehrsbehörde ihre Aufsichtsbehörde einzuschalten.
5
Art und Durchführung von Maßnahmen
Bei
den Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen kommen sowohl
Sofortmaßnahmen als auch längerfristige Maßnahmen in Betracht.
Werden bauliche Maßnahmen beschlossen, deren Realisierung i. d. R. längere
Zeiträume in Anspruch nehmen, muss die Unfallkommission Sofortmaßnahmen als
Zwischenlösungen veranlassen. Dazu gehören Verkehrszeichen,
Verkehrseinrichtungen, Markierungen, kleinere bauliche Veränderungen, die mit
vertretbarem Aufwand kurzfristig realisiert werden können, sowie Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
Zudem ist die Öffentlichkeit entsprechend zu unterrichten. Ein frühzeitiger
Beschluss baulicher Maßnahmen kann durch rechtzeitige Einbindung in die
Haushaltsplanung des Folgejahres eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme
ermöglichen.
Längerfristige Maßnahmen sind auch nach Entschärfung der Unfallhäufungsstelle
weiter zu verfolgen, es sei denn, die Unfallkommission stellt fest, dass die
umgesetzten Sofortmaßnahmen bereits nachhaltig wirken.
Die VwV-StVO zu § 44 und das „Merkblatt für die Auswertung von
Straßenverkehrsunfällen, Teil 2“ zeigen Beispiele für mögliche Maßnahmen.
Bei der Maßnahmenfindung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Sofortmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen,
- erfolgreiche Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle dürfen nicht ohne
weitere Prüfung auf eine ähnliche Unfallhäufungsstelle übertragen werden,
- bei der Entscheidung über Maßnahmen ist immer zu prüfen, ob sich dadurch
unter Umständen Unfälle anderen Typs ergeben bzw. sich das Unfallgeschehen in
andere Bereiche verlagert,
- Verkehrsregelungs- oder Überwachungsmaßnahmen sollen, wenn es bauliche
Lösungen gibt, nur eine Zwischenlösung sein.
- Maßnahmen an Zuständigkeitsgrenzen sind zwischen den beteiligten
Unfallkommissionen abzustimmen.
- Die Ergebnisse der von der Unfallkommission initiierten planerischen
Untersuchungen sind vor ihrer Umsetzung in der Unfallkommission erneut zu
beraten.
6
Aufhebungsvorschrift
Der Gem. RdErl. des Innenministeriums und des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.5.2003 (MBl. NRW. S. 545) „Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Aufgaben der Unfallkommission“ wird hiermit aufgehoben.
- MBl. NRW. 2008 S. 200