Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 12 vom 25.4.2008 Seite 217 bis 248

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für das Geschäftsjahr 2006 Bek. des Zweckverbandes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister v. 12.3.2008
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für das Geschäftsjahr 2006 Bek. des Zweckverbandes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister v. 12.3.2008

II.
Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes
KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister
für das Geschäftsjahr 2006

Bek. des Zweckverbandes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister v. 12.3.2008

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2006 mit einer Bilanzsumme von 4.979.956,93 Euro und einem Jahresgewinn von 103.093,73 Euro fest. Der Jahresgewinn wird den Rücklagen zugeführt.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2006 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Gummersbach, bedient.

Diese hat mit Datum vom 25.10.2007 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen in der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB, § 106 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, 25.2.2008

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
gez. W i e g a n d

Köln, 12.3.2008

Zweckverband KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister
Der Verbandsvorsteher
gez. K a h l e n

- MBl. NRW. 2008 S.