Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 15 vom 23.5.2008 Seite 271 bis 286

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Amtl. Bek. d. Zweckverbandes Naturpark Diemelsee v. 12.3.2008
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Amtl. Bek. d. Zweckverbandes Naturpark Diemelsee v. 12.3.2008

III.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Amtl. Bek. d. Zweckverbandes Naturpark Diemelsee v. 12.3.2008

1. Haushaltssatzung

HAUSHALTSSATZUNG
des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee
für das Haushaltsjahr 2008

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit dem sechsten Teil der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee am 12. Februar 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird

im Verwaltungshaushalt                        in der Einnahme auf      165.500 EUR

in der Ausgabe auf                   165.500 EUR

im Vermögenshaushalt             in der Einnahme auf          1.200 EUR

in der Ausgabe auf                       1.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird

für den Landkreis Waldeck-Frankenberg auf   18.750 EUR

für den Hochsauerlandkreis auf                                      6.250 EUR

festgesetzt.

Sie ist in einer Summe am 1. Juli 2008 fällig. Eine endgültige Abrechnung erfolgt nach Feststellung des Rechnungsergebnisses.

Korbach, den 13. Februar 2008

Der Vorstand
des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee

gez. Thomas Trachte
(Verbandsvorsteher)

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich, da keine Kredite und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt worden sind.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26. Mai bis einschließlich 3. Juni 2008 während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Willingen (Upland), Zimmer 103, öffentlich aus.

Korbach, den 12. März 2008

Der Vorstand
des Zweckverbandes Naturpark Diemelsee

gez. Thomas Trachte
(Verbandsvorsteher)

- MBl. NRW. 2008 S. 285