Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 20 vom 4.8.2008 Seite 375 bis 388

32. Nachtrag vom 20. Juni 2008 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18. Februar1994
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32. Nachtrag vom 20. Juni 2008 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18. Februar1994

II.

32. Nachtrag vom 20. Juni 2008
zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe
vom 18. Februar1994

 

Die Satzung der AOK Westfalen-Lippe, zuletzt geändert durch den 31. Nachtrag vom 11.3.2008, wird wie folgt geändert:

 

Artikel 1
Änderung der Satzung

§ 35 wird wie folgt gefasst:

㤠35
Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung
und Abnahme der Jahresrechnung

(1) Über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung beschließt der Verwaltungsrat (§ 77 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ). Zu diesem Zweck bestellt der Verwaltungsrat einen sachverständigen Prüfer (§ 31 SVHV), um die Betriebs- und Rechnungsführung sowie die Jahresrechnung prüfen zu lassen. Die Prüfung erstreckt sich auf den damit zusammenhängenden Geschäftsbetrieb. Sie umfasst die Prüfung der Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

(2) Der Vorstand lässt zweimal jährlich die Bestände an sofort verfügbaren Zahlungsmitteln durch die interne Revision unvermutet prüfen; eine Prüfung im Jahr erstreckt sich auch darauf, ob das Vermögen vorschriftsmäßig angelegt ist und wie die Belege über die Hinterlegung von Wertpapieren verwahrt werden (§ 4 SVRV i. V. mit § 7 SRVwV).

(3) Der Verwaltungsrat nimmt die Jahresrechnung nach Prüfung (§ 35 Abs. 1) und Beratung durch seinen Organisations- und Finanzausschuss ab und beschließt die Entlastung des Vorstandes.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Nachtrag tritt rückwirkend am 1.1.2008 in Kraft.

Zu § 8 f Abs. 2 Satz 6 gilt: Inkrafttreten ab dem 1.4.2008.

Dortmund, den 20. Juni 2008

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

K e p p e l e r

Der Vorsitzende des Vorstandes

L i t s c h

Genehmigung

Der vorstehende Satzungsnachtrag Nr. 32 wird gemäß § 195 Abs. 1 SGB V genehmigt.

Essen, den 30. Juni 2008

V B 2 -3600.1-2-l

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

M i c h a l s k i

MBl. NRW. 2008 S. 385