Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 24 vom 8.9.2008 Seite 431 bis 444

Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - VI A 2 – 66.2 - v. 29.8.2008
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Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - VI A 2 – 66.2 - v. 29.8.2008

Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - VI A 2 – 66.2 -
v. 29.8.2008

Gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.6.2008 (GV. NRW. S. 478), wird bekannt gemacht:

1
Soweit bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme auszugehen ist, sind die in der Anlage aufgeführten landesdurchschnittlichen Rohbauwerte zugrunde zu legen.

2
Der Stundensatz für das Jahr 2009 beträgt € 68,00.

3
Diese Bekanntmachung gilt ab dem 01.01.2009. Ab diesem Datum ist die Bekanntmachung vom 27.7.2007 (MBl. NRW. S. 510) nicht mehr anzuwenden.

MBl. NRW. 2008 S. 440