Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 28 vom 17.10.2008 Seite 503 bis 516

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2007 RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 311 / 44-22- v. 1.10.2008
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Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2007 RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 311 / 44-22- v. 1.10.2008

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Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung
von Gründungsberatungen
in Nordrhein-Westfalen
vom 30. November 2007

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie
- 311 / 44-22- v. 1.10.2008

Der RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 30.11.2007 (MBl. NRW. S. 861) wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer 5.5.2 wird in Satz 2 hinter dem Wort „Berufsrückkehrende“ der Klammerzusatz „(§ 20 SGB III)“ eingefügt.

2.
Ziffer 5.5.3 erhält folgende neue Fassung:

„Bei Zirkelberatungen gemäß Ziff. 5.6 kann der Zuschuss bei Personen, die ALG I oder ALG II beziehen sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden (§ 20 SGB III), sofern eine ALG II-vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann, auf 90 % des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EURO erhöht werden. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 50 EURO.“

3.
In Ziffer 5.6 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:

„Unter Zirkelberatung wird eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für in der Regel vier, maximal sechs Personen verstanden.“

4.
Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1.10.2008 in Kraft.

- MBl. NRW. 2008 S. 504