Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 28 vom 17.10.2008 Seite 503 bis 516

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland - HPH-Netz - Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 2.10.2008
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Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland - HPH-Netz - Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 2.10.2008

Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen
des Landschaftsverbandes Rheinland
- HPH-Netz -

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
vom 2.10.2008

Gemäß § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) in Verbindung mit 6 Abs. 2 der Betriebssatzung für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland - HPH-Netz - vom 20. Dezember 2005 (GV. NRW. S. 944) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland – HPH-Netz - veröffentlicht.

1.         HPH-Netz Niederrhein

1.1       Mitglieder der Betriebsleitung sind:

Fachlicher Direktor:

Dipl.-Psychologe Thomas Ströbele

Kaufmännischer Direktor:

Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Peerenboom

1.2       Die Stellvertretung der Betriebsleitungsmitglieder nehmen wahr:

Vertretung des Fachlichen Direktors:

Dipl.-Pädagogin Gabriele Kepser

Vertretung des Kaufmännischen Direktors:

Verwaltungsangestellter Karl-Heinz Pillen

2.         HPH-Netz Mittelrhein-Ost

2.1       Mitglieder der Betriebsleitung sind:

Fachlicher Direktor:

Dipl.-Psychologe Gerald Schueler

Kommissarischer Kaufmännischer Direktor:

Dipl. Verwaltungswirt, Betriebswirt (VWA) Jörg Schürmanns

2.2       Die Stellvertretung der Betriebsleitungsmitglieder nehmen wahr:

Kommissarische Vertretung des Fachlichen Direktors:

Dipl.-Psychologin Sonja Weiblen

Vertretung des kommissarischen Kaufmännischen Direktors:

Verwaltungsfachwirtin Barbara Kaus

3.         HPH-Netz Mittelrhein-West

3.1       Mitglieder der Betriebsleitung sind:

Fachliche Direktorin:

Dipl.-Pädagogin Ida Nottelmann

Kaufmännischer Direktor:

Dipl. Verwaltungswirt, Betriebswirt (VWA) Jörg Schürmanns

3.2      Die Stellvertretung der Betriebsleitungsmitglieder nehmen wahr:

Erste Vertretung der Fachlichen Direktorin:

Dipl.-Pädagogin Adelheid Niehaus

Zweite Vertretung der Fachlichen Direktorin:

Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs

Vertretung des Kaufmännischen Direktors:

Verwaltungsangestellter Uwe Schultes

3.3       Institut für Konsulentenarbeit

            Leitung des Institutes:

            Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen

4.         Abgabe formbedürftiger Verpflichtungserklärungen

            Verpflichtungserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer
            Wirksamkeit der Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinen allgemeinen Vertreter und den sachlich zuständigen
             Landesrat.

            Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:

      - An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,

      - Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens,

      - Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 5.000,00 EUR,

      - Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 150.000,00 EUR,

            - Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 150.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 750.000,00 EUR überschreiten,

            - Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.

Das Formerfordernis nach § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter und dem sachlich zuständigen Landesrat unterzeichnete Vollmacht vorliegt (§ 21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung).

5.        Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen bedürfen nicht der Formerfordernis des § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung, soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.

5.1       Zuständigkeit der Betriebsleitung

In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der drei HPH-Netze gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Fachliche Direktorin bzw. den Fachlichen Direktor und die Kaufmännische Direktorin bzw. den Kaufmännischen Direktor gemeinschaftlich vertreten.

Die Mitglieder der Betriebsleitung können durch ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vertreten werden.

Die Betriebsleitung entscheidet u.a. über:

- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im Einzelfall bis zu 150.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen,

- Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu
150.000,00 EUR,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 5.000,00 EUR.

5.2       Zuständigkeit des Kaufmännischen Direktors

Ist die Kaufmännische Direktorin/ der Kaufmännische Direktor - allein zuständig (§ 5 Absatz 3, 1. Satz der Betriebssatzung in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Betriebsleitungen), kann sie/ er die Unterzeichnungsbefugnis übertragen. Für die Abgabe entsprechender formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:

Für das HPH-Netz Niederrhein:

-     ohne Einschränkung                              Kaufmännischer Direktor Andreas Peerenboom

-     ohne Einschränkung                              Stellv. des Kaufmännischen Direktors
                                                                  Karl-Heinz Pillen,

-     bis zu 5.000,00 EUR für
      Regionalleitungen:                                 Lambertus Meesters
                                                                  Gabriele Kepser
                                                                  Brigitte Balzer
                                                                  Hans Lotgerink
                                                                  Andreas Niehoff
                                                                  Petra Schilling

-     bis 2.500,00 EUR im
Pflegekostenbereich                              Horst Duenbostell

-       bis 5.000,00 EUR im
Beschaffungsbereich/
Gebäudemanagement                            Edgar Huth und Frank Ludwig

Für das HPH-Netz Mittelrhein-Ost:

-       ohne Einschränkung                              Kommissarischer Kaufmännischer Direktor
                                                            Jörg Schürmanns

-       ohne Einschränkung                              Stellv. des kommissarischen Kaufmännischen
                                                            Direktors Barbara Kaus

-       bis zu 50.000,00 EUR im
            Einkaufs- und
            Gebäudemanagement                Iris Mamadi

-       bis zu 2.500,00 EUR für
            Bestellungen                             Axel Schürhoff, Monika Symanski, Thomas Weber

-       bis zu 500,00 EUR für
Bestellungen                                          Michael Emil Martens, Ralf Reimann, Yvonne Zeiler

-       bis zu 500,00 EUR für die
Beschaffung von Materialien
für Reparaturen                                     Manfred Seipel

Für das HPH-Netz Mittelrhein-West:

-       ohne Einschränkung                              Kaufmännischer Direktor Jörg Schürmanns

-       ohne Einschränkung                              Stellv. des Kaufmännischen Direktors
                                                            Uwe Schultes

-       bis zu 10.000,00 EUR für
Regionalleitungen:                                  Markus Kellmann
                                                            Sven Olaf Rogahn
                                                            Manfred Nowak
                                                            Adelheid Niehaus
                                                            Thorsten Valentin
                                                            Christian Bradl
                                                            Friedhelm Franz
                                                            Wilderich von Weichs

-       bis zu 5.000,00 EUR im
Beschaffungsbereich/
Gebäudemanagement                            Karin Gure, Andreas Seidelmeyer

-       bis 2.500,00 EUR im
Pflegekostenbereich                              Rosemarie Esser

Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland

Harry K.  V o i g t s b e r g e r

- MBl. NRW. 2008 S. 508