Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 32 vom 3.12.2008 Seite 577 bis 586

Bekanntmachung gemäß § 2f LWG NRW Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.11.2008
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Bekanntmachung gemäß § 2f LWG NRW Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.11.2008

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bekanntmachung gemäß § 2f LWG NRW
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne
für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 13.11.2008

Die oberste Wasserbehörde erarbeitet für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Beiträge zu den Maßnahmeprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) “ und gemäß §§ 1b, 36 und 36b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3246) in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit § 2d Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S 926) zuletzt geändert am 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 708) und stellt, im Einvernehmen mit den betroffenen obersten Landesbehörden und dem für den Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages, die Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne für diese Flussgebietseinheiten auf, soweit sie die nordrhein-westfälischen Anteile betreffen. Bei der Erarbeitung werden die Träger öffentlicher Belange und ihnen Gleichgestellte, insbesondere die Kreise und kreisfreien Städte, die nach den Vorschriften im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände, die betroffenen Wasserverbände und betroffenen Regionalräte gemäß § 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz beteiligt.

Die Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne sind bis zum 22. Dezember 2009 aufzustellen. Sie sind erstmals bis zum 22. Dezember 2015 sowie anschließend alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.

Die Bewirtschaftungspläne enthalten die in Artikel 13 in Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie 2000/60/EG genannten Informationen.

Auf der Basis der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne, wird das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren entsprechend den Vorgaben des LWG durchgeführt.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne werden gemäß § 2g Abs. 4 LWG veröffentlicht und liegen ab dem 22. Dezember 2008 zur Einsichtnahme arbeitstäglich nach den üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei den nachfolgend aufgeführten Behörden sowie bei den Kreisen und kreisfreien Städten aus:

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf,
Tel.: 0211/4566-0, Fax: 0211/4566-388, poststelle@munlv.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 0211/475-0, poststelle@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 4-8, 50667 Köln,
Tel.: 0221/147-0, poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg,
Tel.: 02931/82-0, poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48128 Münster,
Tel.: 0251/411-0, poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold,
Tel.: 05231/71-0, poststelle@bezreg-detmold.nrw.de

Alle Anhörungsdokumente werden auch im Internet über das Webangebot des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/wasserrichtlinie/index.php ) sowie über die Seite www.flussgebiete.nrw.de  zur Verfügung gestellt und können dort abgerufen werden.

Ihre Stellungnahme zu den Anhörungsdokumenten richten Sie bitte innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung (bis spätestens 21. Juni 2009) schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg oder zur Niederschrift an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder an die Bezirksregierungen.

Des weiteren besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme über eine Internetplattform, zu erreichen über die Internetadressen www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/wasserrichtlinie/index.php  und www.flussgebiete.nrw.de.

- MBl. NRW. 2008 S. 579