Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 2 vom 27.1.2009 Seite 19 bis 34

Richtlinie für die Innenrevisionen mit korruptionspräventiver Zielsetzung im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums vom - 11 - IR 12. 00.01 - 17.12.2008
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Richtlinie für die Innenrevisionen mit korruptionspräventiver Zielsetzung im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums vom - 11 - IR 12. 00.01 - 17.12.2008

Richtlinie für die Innenrevisionen mit korruptionspräventiver Zielsetzung
im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Innenministeriums vom - 11 - IR 12. 00.01 -
17.12.2008

Mein RdErl. v. 18.5.1999 (MBl. NRW. S. 802) wird wie folgt geändert:

In Ziffer 2.2 wird vor Satz 1 eingefügt:

„Die Innenrevision des Innenministeriums ist bei der Prüfung und Wertung von Sachverhalten unabhängig.  Sie besitzt in allen Revisionsangelegenheiten ein unmittelbares schriftliches und mündliches Vortrags- und Vorlagerecht bei der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär.

Revisionsangelegenheiten sind insbesondere die Strategische Prüfplanung, die Jahresprüfplanung, die Vorbereitung und Durchführung von - auch anlassbezogenen - Revisionen sowie das damit verbundene Berichtswesen und die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen mit korruptivem Hintergrund.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Innenrevision sind bei ihrer Aufgabenerfüllung hinsichtlich zu treffender Feststellungen und Bewertungen an Weisungen nicht gebunden.“

- MBl. NRW. 2009 S. 20