Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 10 vom 20.4.2009 Seite 151 bis 164

Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder RdErl. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV - v. 11.3.2009
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Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder RdErl. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV - v. 11.3.2009

8202

Satzung der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder

RdErl. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV -
v. 11.3.2009

A:

Das Bundesministerium der Finanzen hat gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die vom Verwaltungsrat der Anstalt am 28.11.2008 beschlossene 13. Änderung der Satzung genehmigt.

Nachstehend gebe ich die Änderungen der Satzung der VBL – in der am 13.1.2009 vom BMF genehmigten Fassung der 13. Änderung der Satzung – bekannt. Der Runderlass des Finanzministeriums vom 13.7.2007 – B 6130 - 1.3 – IV 1 ist wie folgt zu ändern:

1.
In der Übersicht vor dem Inhaltsverzeichnis ist nach der Nr. 12 folgende Nr. 13 einzufügen:

„13.
Änderung der VBLS, vom Verwaltungsrat am 28.11.2008 beschlossen und von der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.1.2009 genehmigt.“

2.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 wird Buchst. c wie folgt neu gefasst:

„c) die Vermögensanlage in der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung,“.

3.
In § 8 Abs. 4 wird Buchst. j wie folgt neu gefasst:

„j) die Vorschläge über die Zuführung des verteilungsfähigen Überschusses zur Verlustrücklage und zur Rückstellung für Überschussbeteiligung sowie über die Verwendung der Überschüsse zur Erhöhung der Anwartschaften und Betriebsrentenleistungen in der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung,“.

4.
§ 12 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe i wie folgt neu gefasst:

„i) Richtlinien für die Vermögensanlage,“.

b) Buchstabe k wird wie folgt neu gefasst:

„k) die Zuführung des verteilungsfähigen Überschusses zur Verlustrücklage und zur Rückstellung für Überschussbeteiligung sowie die Verwendung der Überschüsse zur Erhöhung der Anwartschaften und Betriebsrentenleistungen in der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung,“.

5.
§ 14 Abs. 3 Buchst. d wird wie folgt neu gefasst:

„d) für bestehende freiwillige Versicherungen:

Änderungen der Versicherungsbedingungen, die in den jeweiligen AVBextra und AVBdynamik in der Regelung ‚Aufsichtsbehörde und Änderung der Versicherungsbedingungen’ aufgeführt sind.“

6.
§ 15 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Der Verantwortliche Aktuar hat dem Vorstand Vorschläge für die Verwendung von Überschüssen in der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung vorzulegen.“

b) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Der Verantwortliche Aktuar hat den Vorstand unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Altersfaktoren in der Pflichtversicherung oder in der VBLextra aus aktuarieller Sicht neu festzulegen sind.“

7.
§ 43 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

3Bei der Zusammenrechnung werden auch Teilkapitalauszahlungen und Betriebsrenten, die später beginnen oder bereits abgefunden worden sind, einbezogen.“

bb) Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 4 und 5 und als Unterabsatz angefügt.

b) In Absatz 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „Antrag nach Absatz 1 Satz“ die Zahl „4“ durch die Zahl „5“ ersetzt.

8.
§ 57 Abs. 1 Buchst. a wird wie folgt neu gefasst:

„a) gegen Entscheidungen der VBL nach § 46 Abs. 2 bzw. den entsprechenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen für die VBLextra und die VBLdynamik und“.

9.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)

Teil I „Änderungen der VBLS in der Reihenfolge der betroffenen Paragrafen“ wird wie folgt gefasst

VBLS

(ohne Anhänge)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderung

VBLS

(ohne Anhänge)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderung

§ 1

12

§ 40

3, 12

§ 3

8

§ 41

3, 5, 11

§ 7

6, 13

§ 43

3, 4, 6, 13

§ 8

8, 12, 13

§ 44

4, 10

§ 11

11

§ 46

6, 11

§ 12

6, 8, 12, 13

§ 47

5

§ 13

8

§ 48

6

§ 14

6, 8, 11,13

§ 51

5, 10

§ 15

8, 12, 13

§ 57

6, 13

§ 18

8

§ 64

2, 4, 10

§ 22

5, 10

§ 65

6, 7, 8, 10, 11

§ 23

1, 4, 5, 10, 11

§ 66a

4

§ 26

10, 12

§ 67

8

§ 28

2, 4

§ 68

5

§ 30

5, 10

§ 69

8

§ 31

5, 8, 10, 12

§ 71

8

§ 32

5

§ 75

10

§ 34

5, 10

§ 78

3

§ 35

5, 10

§ 79

3

§ 36

6

§ 82

3, 10

§36 a

10

§ 82a

6, 10, 11

§ 37

3, 5, 10

§ 84a

10, 11

§ 38

6, 10, 12

Anhang 1 – Ausführungsbestimmungen (AB)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderungen

AB zu § 19 Abs. 2 Satz 1 Buchst e

10

AB zu § 20 Abs. 3 (Anhang 1, III.) 1

1

AB zu § 21 Abs. 2 (Anhang 1, IV.) 2

2, 12

AB zu § 28 Abs. 2

10

AB zu § 43 Abs. 1 (Anhang 1, VII.) 4

4, 10

AB zu § 64 Abs. 4 Satz 1(Anhang 1, VIII.)

3, 10

AB zu § 65 Abs. 5a (Anhang 1, IX.)

7, 8, 9, 10, 11

AB zu § 68 Abs. 3 Satz 3 (Anhang 1, X.)

4, 5, 8

­

b)

In Teil II „Änderungen der VBLS in der Reihenfolge der Satzungsänderungen“ wird folgende Nr. 13 angefügt:

„13. Änderung der VBLS vom 28.11.2008

Geänderte Paragrafen oder sonstige Textteile (Inkrafttreten mit Wirkung vom 31.12.2008)

§ 7 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 4 Buchstabe j, § 12 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i und Buchstabe k,

§ 14 Abs. 3 Buchstabe d, § 15 Abs. 3 und Abs. 4,

§ 43 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 57 Abs. 1 Buchstabe a.“

- MBl. NRW. 2009 S. 160