Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 10 vom 20.4.2009 Seite 151 bis 164

Allgemeine Kommunalwahlen 2009 Nachweis von Vorstand, Satzung und Programm von Parteien und Wählergruppen Bek. d. Innenministeriums–12 - 35.12.00 - v. 3.4.2009
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Allgemeine Kommunalwahlen 2009 Nachweis von Vorstand, Satzung und Programm von Parteien und Wählergruppen Bek. d. Innenministeriums–12 - 35.12.00 - v. 3.4.2009

Innenministerium

Allgemeine Kommunalwahlen 2009
Nachweis von Vorstand, Satzung und Programm von
Parteien und Wählergruppen
Bek. d. Innenministeriums–12 - 35.12.00 -
v. 3.4.2009

Aufgrund des § 25 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2008 (GV. NRW. S. 680) - wird bekannt gemacht:

Nachdem durch Wahlausschreibung vom 4. März 2009 der Tag der allgemeinen Kommunalwahlen auf den 30. August 2009 festgesetzt wurde und die Bekanntmachung vom 11. Dezember 2008 (MBl. NRW. 2008 S. 601; 2009 S. 16) aufgehoben wurde, wird meine Bekanntmachung vom 12.1.2009 - 12-35.12.00 - wie folgt geändert:

Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:

1.1
Eine Partei oder Wählergruppe, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung – 9. März 2009 – (s. Bek. des Innenministers v. 4. März 2009, veröffentlicht am 9. März 2009 – MBl. NRW. S. 97) laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist, kann Wahlvorschläge für die Wahlen zu den Vertretungen der Gemeinden und Kreise am 30. August 2009 nur einreichen, wenn sie nachweist, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm hat - § 15 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, S. 509 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 3, 5, 6 und 7 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514); § 26 Abs. 5 Satz 1, § 31 Abs. 3 Satz 3 KWahlO.“

In Nummer 3 wird die Angabe „11. Dezember 2008“ durch die Angabe „9. März 2009“ ersetzt und werden in der Aufzählung die folgenden Parteien, die am 9. März 2009 in der Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters neben den genannten geführt wurden und in Nordrhein-Westfalen organisiert waren, unter Berücksichtigung der alphabetischen Reihenfolge an den entsprechenden Stellen eingefügt:

- Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP)

- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

- Wir Rentner machen mobil (WRMM)

In Nummer 4.2 Satz 4 wird die Terminangabe „bis zum 8. April 2009“ durch die Angabe „bis zum 1. Juli 2009“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2009 S. 162