Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 14 vom 22.5.2009 Seite 225 bis 252

Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie v. 23.4.2009
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Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie v. 23.4.2009

Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung


Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie v. 23.4.2009

Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – LZG NRW – vom 7.3.2006 (GV. NRW. S. 94/SGV. NRW. 2010) wird der an

Herrn K. I.,

unbekannten Aufenthaltes,

gerichtete Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vom 03.12.2008, Aktenzeichen [gelöscht aufgrund DSGVO], öffentlich zugestellt.

Letzter bekannter Aufenthalt ist [gelöscht aufgrund DSGVO].

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung in Teil III des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Bescheid liegt bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., Gebäude Sternwartstraße 27-29, 40223 Düsseldorf, Raum 101, für den Empfänger offen und kann dort eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Düsseldorf, den 23.4.2009

Im Auftrag
Karl-Uwe B ü t o f

- MBl. NRW. 2009 S. 249