Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 14 vom 22.5.2009 Seite 225 bis 252

Jahresabschlüsse 2007 der LVR – HPH - Netze, des Betriebes LVR InfoKom der LVR – Jugendhilfe Rheinland und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland -06.00 - 00 v. 23.4.2009
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Jahresabschlüsse 2007 der LVR – HPH - Netze, des Betriebes LVR InfoKom der LVR – Jugendhilfe Rheinland und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland -06.00 - 00 v. 23.4.2009

Landschaftsverband Rheinland

Jahresabschlüsse 2007
der LVR – HPH - Netze,
des Betriebes LVR  InfoKom
der LVR – Jugendhilfe Rheinland
und der Krankenhauszentralwäschereien

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland -06.00 - 00
v. 23.4.2009

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 12.12.2008 die Jahresabschlüsse 2007 der HPH - Netze Niederrhein, Mittelrhein-West und Mittelrhein-Ost, den Jahresabschluss 2007 des Betriebes LVR InfoKom, den Jahresabschluss 2007 des Betriebes LVR- Jugendhilfe Rheinland sowie den Jahresabschluss 2007 der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1. Verwendung der Bilanzergebnisse der LVR – HPH - Netze

1.1 HPH Netz Niederrhein

Aus dem Jahresüberschuss 2007 ein Betrag von 16.760,55 Euro, der aus Rücklagen entnommene Betrag von 69.506,86 Euro sowie aus dem Gewinnvortrag 2006 ein Betrag von 13.826,73 Euro, insgesamt 100.094,14 Euro, werden in eine freie Gewinnrücklage eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2007 von 36.787,71 Euro wird auf 2008 vorgetragen.

1.2 HPH Netz Mittelrhein-Ost

Der Bilanzgewinn in Höhe von 513.900,24 Euro wird auf 2008 vorgetragen.

1.3 HPH Netz Mittelrhein-West

Der Bilanzgewinn in Höhe von 97.885,59 Euro wird auf 2008 vorgetragen.

2. Verwendung des Jahresüberschusses LVR  InfoKom

Der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes LVR  InfoKom zum 31.12.2007 von 272.385,23 € wird in eine zweckgebundene Investitionsrücklage eingestellt.

3. Vortrag des Jahresgewinnes des Betriebes LVR – Jugendhilfe Rheinland

Der Jahresgewinn  in Höhe von 50.646,14 € zum 31.12.2007 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4. Vortrag des Bilanzgewinnes der Krankenhauszentralwäschereien

Der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2007 in Höhe von 101.112,77 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2008 vorgetragen.

Die abschließenden Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

LVR - HPH - Netz Niederrhein
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes

HPH-Netz Niederrhein. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 05.08.2008 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netzes Niederrhein, Bedburg-Hau, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Netzes Niederrhein sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Netzes Niederrhein. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes Niederrhein und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 19.03.2009

GPA NRW

Abschlussprüfung - Beratung - Revision

Im Auftrag
gez. S i e g e r t

LVR – HPH - Netz Mittelrhein-Ost
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes HPH-Netz Mittelrhein-Ost. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 24.09.2008 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netzes Mittelrhein-Ost, Langenfeld, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Netzes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Netzes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 19.03.2009

GPA NRW

Abschlussprüfung - Beratung - Revision

Im Auftrag
gez. S i e g e r t

LVR – HPH - Netz Mittelrhein-West
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes

HPH-Netz Mittelrhein-West. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 24.09.2008 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des HPH-Netzes Mittelrhein-West für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum
31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Netzes Mittelrhein-West sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Netzes Mittelrhein-West. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des HPH-Netzes Mittelrhein-West und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 19.03.2009

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision

Im Auftrag
gez. S i e g e r t

LVR  InfoKom

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR Infokom. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 02.07.2008 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht von LVR InfoKom für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigVO liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld von LVR InfoKom sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von LVR InfoKom. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage von LVR InfoKom und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis :

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den  09.02.2009

GPA NRW

Abschlussprüfung – Beratung - Revision

Im Auftrag
gez. S i e g e r t

LVR – Jugendhilfe Rheinland

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Jugendhilfe Rheinland. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 17.09.2008 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Jugendhilfe Rheinland, Solingen, zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht anzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Jugendhilfe Rheinland sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir allerdings festgestellt, dass das noch nicht im notwendigen Umfang eingerichtete interne Kontrollsystem hinsichtlich der Abrechnung und anschließenden buchhalterischen Erfassung der erbrachen Leistungen verbesserungsbedürftig ist. Dieser Umstand machte eine erhebliche Ausweitung unserer Prüfungshandlungen über das übliche Maß hinaus erforderlich.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Jugendhilfe Rheinland. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Jugendhilfe Rheinland und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWITO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der mit einem Zusatz versehende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den  20.03.2009

GPA NRW

Abschlussprüfung – Beratung - Revision

Im Auftrag
gez. S i e g e r t

Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2007 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 30.04.2008 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -  unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland, Bedburg-Hau, nach dem KHG und der GemKHBVO für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 25 KHG NRW a. F.  und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW in Verbindung mit § 25 KHG NRW a. F. durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfgegen-standes nach § 30 KHGG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Wäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht  der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Wäschereien. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Wäschereien und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 (1) KHGG NRW in Verbindung mit § 25 KHG NRW a. F. hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 16.03.2009

GPA NRW

Abschlussprüfung – Beratung - Revision

Im Auftrag
gez. S i e g e r t

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können während der Dienststunden, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Landschaftsverband Rheinland, Köln - Deutz, Hermann-Pünder-Straße 1, Zimmer 6.092 eingesehen werden.

Köln, den 23.04.2009

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

V o i g t s b e r g e r

- MBl. NRW. 2009 S. 245