Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 26 vom 8.10.2009 Seite 445 bis 452

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.9.2009 I C 2 - 0013 - 3.1 I C 2 - 0014 - 2.1
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.9.2009 I C 2 - 0013 - 3.1 I C 2 - 0014 - 2.1

631

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO

RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.9.2009
I C 2 - 0013 - 3.1
I C 2 - 0014 - 2.1

Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) vom 27.6.2003 (MBl. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch RdErl. d. Finanzministeriums 7.3.2008 (MBl. NRW. S. 195, ber. S. 262) werden nach Beteiligung der zuständigen Ministerien und Anhörung des Landesrechnungshofs wie folgt geändert:

1
Der Gruppierungsplan (GPl) wird wie folgt geändert:

1.1
Der Klammerzusatz in der Zweckbestimmung der Gruppe 013 „(ohne Zinsabschlag)“ wird geändert in „(ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)“.

1.2
Die Zweckbestimmung der Gruppe 018 „Zinsabschlag“ wird geändert in „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“.

2
Die Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl) werden wie folgt geändert:

2.1
Der Klammerzusatz in der Zweckbestimmung der Gruppe 013 „(ohne Zinsabschlag)“ wird geändert in „(ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)“.

2.2
Die Zweckbestimmung der Gruppe 018 „Zinsabschlag“ wird geändert in „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“.

2.3
Bei Gruppe „018 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ werden folgende neuen Zuordnungshinweise aufgenommen: „Einnahmen aus dem bis 31. Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag. Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009 geltenden Kapitalertragsteuer i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912).“

2.4
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände“ werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.4.1
Die Wörter „Materialien für die Informationstechnik“ werden gestrichen.

2.4.2
Das Wort „Fahrgelder“ wird durch die Wörter „Fahrgelder, soweit nicht Gruppe 527“ ersetzt.

2.4.3
Nach den Wörtern „Hierzu gehören z.B.“ wird im 2. Spiegelstrich hinter dem Wort „Informationstechnik“ der Klammerzusatz „(Hard- und Software einschließlich Lizenzen)“ neu eingefügt.

2.5
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „538 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)“ werden die Wörter „Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe“ gestrichen.

2.6
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen“ wird hinter dem Wort „Informationstechnik“ der Klammerzusatz „(Hard- und Software einschließlich Lizenzen)“ neu eingefügt.

3
Die Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan (ZR-FPl) werden wie folgt geändert:

3.1
Bei Funktion 129 (Sonstige schulische Aufgaben) werden als neuer Zuordnungshinweis vor dem Klammerzusatz die Wörter „Lehramtsreferendare, soweit nicht Oberfunktion 11/12“ aufgenommen.

3.2
Bei Funktion 154 (Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung) wird im Klammerzusatz am Ende die Zahl „12“ geändert in „11/12“.

4
Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2009 S. 449