Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 31 vom 27.11.2009 Seite 529 bis 544

Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen Gem. RdErl. d. Innenministeriums -73-52.09.03 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 125-4.03.05.02-82835/09- v. 12 .11.2009
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Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen Gem. RdErl. d. Innenministeriums -73-52.09.03 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 125-4.03.05.02-82835/09- v. 12 .11.2009

2130

Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen

Gem. RdErl. d. Innenministeriums -73-52.09.03 -
u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 125-4.03.05.02-82835/09-
v. 12 .11.2009

Der Gem. RdErl. v. 19.05.2000 (SMBl. NRW 2130) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird das Aktenzeichen  - 222.2.02.02.02/79-48065/06 -“ durch das Aktenzeichen - 125-4.03.05.02-82835/09-“ ersetzt.

2.
In I Nr. 1 „Alarmierungsanlagen“ wird Satz 6 „Die Alarmierungsanlage sollte für den Fall eines Stromausfalls über eine Sicherheitsstromversorgungsanlage betrieben werden können, oder es sollte eine handbetriebene Alarmvorrichtung vorhanden sein.“ durch den Satz „Die Alarmierungsanlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten“ ersetzt.

3.
In I Nr. 1 „Alarmierungsanlagen“ wird Satz 7 gestrichen und durch den Satz „ Ferner sollten in Schulgebäuden Anlagen zur Sprachalarmierung vorhanden sein.“ ersetzt.

4.
In I Nr. 3 „Prüfungen“ werden die Wörter „Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige - Technische Prüfverordnung - (TPrüfVO) vom 5. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1236), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454)“ durch die Wörter „Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW) in der jeweils gültigen Fassung (SGV. NRW. Nr. 232)“ ersetzt. 

5.
In II Nr. 3 in Satz 1 werden die Wörter „tritt mit Wirkung vom 1.1.2000 in Kraft und“ gestrichen und das Datum „31.Dezember 2009“ wird durch das Datum „31.Dezember 2014“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2009 S. 533