Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 21 vom 14.6.2010 Seite 565 bis 576

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-6-0228.22900 v. 18.3.2010
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-6-0228.22900 v. 18.3.2010

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume

RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-6-0228.22900
v. 18.3.2010

Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.8.2008 (MBl. NRW S. 438), geändert durch RdErl. vom 22.5.2009 (MBl. NRW. S. 357), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.1.2 werden die Wörter „eine Ausschreibung“ durch die Wörter „ein Auswahlverfahren“ ersetzt.

2.
In Nummer 4.1 werden im zweiten Satz im dritten Spiegelstrich nach dem Wort „dass“ die Wörter „bei gleichen technischen Spezifikationen“ eingefügt und der Klammerzusatz gestrichen.

3.
In Nummer 4.2 werden im ersten Satz nach dem Wort „Antragsteller“ die Wörter „im Fall der Förderung nach Nummern 2.1 und 2.2“ eingefügt.

4.
In Nummer 4.3 wird
a) nach dem Wort „Förderung“ die Angabe „nach Nummer 2.1“ eingefügt,
b) die Zeitangabe „fünf“ durch das Wort „sieben“ ersetzt und
c) der Satz „Die Förderung nach Nummer 2.2 erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs, dass die geförderten Leerrohre innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nicht mehr für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können.“ angefügt.

5.
Die Nummer 6.1 wird aufgehoben.

6.
a) Die bisherige Nummer 6.2 wird Nummer 6.1.

b) Die Wörter „und aus Gründen nach Nummer 6.1 auf die Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene verzichtet“ werden gestrichen.

7.
Folgende neue Nummer 6.2 wird eingefügt:

„6.2
Die Verlegung der nach Nummer 2.2 geförderten Leerrohre ist zu dokumentieren. Den an der Nutzung interessierten Netzbetreibern sind alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.“

8.
In Nummer 8 wird die Jahresangabe „2010“ durch die Jahresangabe „2013“ ersetzt.

Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2010 S. 571