Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 23 vom 30.6.2010 Seite 585 bis 600

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 17.06.2010
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Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 17.06.2010

Gemeindeprüfungsanstalt

Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009

Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt NRW v. 17.06.2010

1
Feststellung der Eröffnungsbilanz

Der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 01.06.2010 die vom Präsidenten der GPA NRW aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg, geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 festgestellt.

2
Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz

Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 beträgt 28.165.495,81 Euro; siehe Anlage 1.

Die vollständige Fassung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 (inklusive Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.

3
Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Wir haben die Eröffnungsbilanz der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2009 nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht zum 1. Januar 2009 geprüft. Die Inventur, die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen entsprechend den nordrhein-westfälischen gemeinderechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz liegen in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht zum 1. Januar 2009 abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht in entsprechender Anwendung der § 101 Abs. 1 GO NRW sowie § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie durch den Lagebericht zum 1. Januar 2009 vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht zum 1. Januar 2009 überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichts zum 1. Januar 2009. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht  die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der Lagebericht zum 1. Januar 2009 steht im Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldensituation der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zutreffend dar.“

Duisburg, den 13. April 2010

PKF FASSELT SCHLAGE

Partnerschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Schienstock
Wirtschaftsprüfer

Norta
Wirtschaftsprüfer

4
Bekanntmachung

Der vorstehende Beschluss zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009, die Eröffnungsbilanz sowie das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herne, den 17.6.2010

Der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Werner H a ß e n k a m p

- MBl. NRW. 2010 S. 597