Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 24 vom 13.7.2010 Seite 601 bis 628

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz (Art. 57 Richtlinien)
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz (Art. 57 Richtlinien)

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
im Bereich Naturschutz
(Art. 57 Richtlinien)

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III 4 – 942.00.00
v. 20.5.2010

Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 25.9.2007 (MBl. NRW. S. 796), geändert durch RdErl. vom 3.6.2009 (MBl. NRW. S. 280) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.3.2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:

„In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann für Vorhaben zur Erhaltung der Umwelt nach vorheriger Abstimmung mit dem MUNLV ein höherer Prozentsatz festgelegt werden.“

Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

2.
In Nummer 6.6.6 werden im ersten Absatz nach den Wörtern „öffentlich-rechtlicher“ die Wörter „und privatrechtlicher“ eingefügt.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

-MBl. NRW. 2010 S. 616