Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 5 vom 23.2.2011 Seite 43 bis 52

Änderung des Runderlasses „Richtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I A 2 - 2003 - v. 7.2.2011 -
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Änderung des Runderlasses „Richtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I A 2 - 2003 - v. 7.2.2011 -

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Änderung des Runderlasses „Richtlinie
für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten
im Geschäftsbereich des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales“

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
- I A 2 - 2003 - v. 7.2.2011 -

Der RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 26.10.2004 (MBl. NRW. S. 1106), geä. d. RdErl. v. 2.10.2009 (MBl. NRW. S. 454), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird das Wort „Gesundheit“ durch das Wort „Integration“ ersetzt.

Der Untertitel wird wie folgt ersetzt:

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
- I A 2 - 2003 - v. 26.10.2004 –

2.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

Absatz 1 wird durch folgenden Absatz ersetzt:

„Diese Richtlinien gelten für die Beamtinnen und Beamten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (Ministerium) und des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit.“

In Absatz 3 werden die Wörter „Innenministeriums“ jeweils durch die Wörter „Ministeriums für Inneres und Kommunales“ und das Datum „20.12.2001“ durch das Datum „19.11.2010“ ersetzt.

3.
Die Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:

Der 2. Spiegelstrich „- Referatsleiterinnen und Referatsleiter oberhalb der BesGr. A 15 BBesO bzw. der Entgeltgruppe 15 TV-L,“ wird gestrichen

Im neuen 6. Spiegelstrich werden nach der Klammer die Wörter „oder in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3“ eingefügt.

4.
Die Nr. 4 wird wie folgt geändert:

In Nr. 4.1.1 wird das Wort „Einstellung“ durch die Wörter „der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe“ ersetzt.

Nach der Nr. 4.1.2 wird folgende neue Nr. angefügt:

„4.1.3
Die Feststellung nach 4.1.2 trifft die Endbeurteilerin/der Endbeurteiler.“

Nr. 4.7 wird gestrichen.

5.
Nr. 7 wird wie folgt geändert:

In Nr. 7.1.3 wird nach dem Text „3 Punkte,“ folgende Zeile eingefügt:

„entspricht in besonderem Maße voll den Anforderungen

3 Punkte

oberer Bereich“

In Satz 2 wird vor dem Wort „Zwischenbewertungen“ das Wort „Weitere“ eingefügt.

In Nr. 7.4 werden Absatz 2 und 3 durch folgende Absätze ersetzt:

„Es gelten folgende Richtsätze:

Gesamturteil                 5 Punkte                                  10 v. H.          

Gesamturteil                 4 Punkte                                  20 v. H.          

Gesamturteil                 3 Punkte oberer Bereich          20 v. H.          

In einer Vergleichsgruppe beziehen sich die Vomhundertsätze auf die Gesamtzahl aller Beamtinnen und Beamten sowie auf diejenigen Tarifbeschäftigten, die sich beurteilen lassen.“

6.
Die bisherigen Anlagen A und B werden durch die beigefügte Anlage A sowie deren Anlagen L zu Seite 11, L zu Seite 12, B zu Seite 11, B zu Seite 12 und die beigefügte Anlage B ersetzt, die ausschließlich in der elektronischen SMBl. NRW. unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start veröffentlicht werden.

7.
Es wird folgende neue Nr. 9 eingefügt:

„9
Anwendung sonstiger Anordnungen

Die Grundsätze für die Beförderung von Referatsleitungen der Besoldungsgruppe A 16 in das Beförderungsamt B 2 sind nicht mehr anzuwenden.“

8.
Die bisherige Nr. 9 wird folgende Nr. 10:

„10
Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1.3.2011 in Kraft.“

MBl. NRW. 2011 S. 44