Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 5 vom 23.2.2011 Seite 43 bis 52

Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 20.11.2010
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Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 20.11.2010

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Änderung der Gebührenordnung
der Ärztekammer Nordrhein
vom 20.11.2010

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 20.11.2010 folgende Änderungen der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19.11.2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), zuletzt geändert am 14.11.2009 (MBl. NRW. 2010 S. 254), beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19.11.2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), zuletzt geändert am 14.11.2009 (MBl. NRW. 2010 S. 254), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Nr. 6.2  wird wie folgt geändert:

Der Betrag „1.000,-- Euro“ wird ersetzt durch den Gebührenrahmen „200,-- bis 1.000,-- Euro“.

2.
In § 2 Nr. 11 wird folgende Nr. 11.4 hinzugefügt:

„11.4. Osteodensitometriegeräte                                             125,-- Euro“

3.
§ 4 erhält folgende Fassung:

㤠4
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht dem Grunde nach mit dem Eingang der Anzeige oder der Antragstellung einer gebührenpflichtigen Handlung bei der Ärztekammer.

(2) Für gebührenpflichtige Handlungen mit einem festen Gebührensatz entsteht die Gebühr der Höhe nach mit der Anzeige. Mit der Bekanntgabe der Verwaltungsgebühr an den Antragsteller/Anzeigenerstatter wird die Gebühr fällig. Der Eingang der Gebühr ist Voraussetzung für die Vornahme der Amtshandlung.

(3) Für gebührenpflichtige Handlungen mit einem Gebührenrahmen entsteht die Gebühr der Höhe nach nach Vornahme der Amtshandlung und bemisst sich nach § 1 Abs. 2. Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Antragsteller fällig.“

Artikel 2

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausfertigung:

Düsseldorf, den 29.11.2010

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Jörg-Dietrich H o p p e
- Präsident -

Genehmigt:

Düsseldorf, den 20.12.2010

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Az: - 232-0810.44.2 -

Im Auftrag
(G o d r y)

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 20.11.2010 wird nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land NRW im Rheinischen Ärzteblatt bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 3.1.2011

i.V. Bernd Z i m m e r

-Vizepräsident-

- MBl. NRW. 2011 S. 47