Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 9 vom 8.4.2011 Seite 103 bis 112

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 9.3.2011
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 9.3.2011

2160

Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport  - 313-3.6102.01 -
v. 9.3.2011

Die Bek. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 28.5.1990 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1.
Bei dem Träger "Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend in Nordrhein-Westfalen" wird im vorletzten Absatz nach dem Wort "Unna," das Wort "Vlotho," ergänzt.

2.
Nach dem Träger "Bundeswehr-Sozialwerk e.V." wird der Träger "Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., Sitz Aachen (am 18.4.1966) sowie die folgenden ihm als Mitglieder angeschlossenen regionalen Caritasverbände

Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.,

Caritasverband für die Region Düren-Jülich e.V.,

Caritasverband für die Region Eifel e.V.,

Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.,

Caritasverband für die Region Kempen-Viersen e.V.,

Caritasverband für die Region Krefeld e.V.,

Caritasverband für die Region Mönchengladbach-Rheydt e.V."

eingefügt.

3.
Der Träger "Diözesan-Caritasverband für das Bistum Aachen e.V." wird gestrichen.

4.
Nach dem Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Aachen e.V.,"wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Essen, Sitz Essen (am 14.12.2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

5.
Nach dem Träger "Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e.V." wird der Träger "Katholische Landjugendbewegung Köln e.V., Sitz: Köln (am 9. Dezember 2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

6.
Nach dem Träger "Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Paderborn" wird der Träger "Katholische Landjugendbewegung im Bistum Münster e.V., Sitz Münster (am 09.12.2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.

7.
Bei dem Träger "Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V." werden nach dem Wort "Landesarbeitsgemeinschaft" die Wörter "Kinder- und" eingefügt.

8.
Der Träger "Integ. Jugend im Reichsbund der Kriegsopfer-, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e.V. - Landesverband Nordrhein-Westfalen -" wird gestrichen.

10.
Der Träger "Jugendnetzwerk Lambda NRW e.V." wird ersatzlos gestrichen

11.
Bei dem Träger "Rheinische Landjugend e.V." wird das Wort "Mettmann" durch das Wort "Essen" ersetzt.

12.
Bei dem Träger "Sängerjugend im Sängerbund Nordrhein-Westfalen e.V." werden die Wörter "Sängerbund Nordrhein-Westfalen e.V." durch die Wörter "ChorVerband NRW e.V." ersetzt.

13.
Nach dem Träger "Service Civil International - Deutscher Zweig e.V.-" wird der Träger "SoVD-Jugend im Sozialverband Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Sitz Düsseldorf (am 11.3.1976)" eingefügt.

14.
Nach dem Träger "THW-Jugend NRW" wird der Träger "Trägerwerk des Bundes der St. Sebastianus-Schützenjugend im Erzbistum Paderborn, Sitz Paderborn (am 15.12.2010)

Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Lande Nordrhein-Westfalen." eingefügt.

-MBl. NRW. 2011 S. 105