Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 10 vom 14.4.2011 Seite 113 bis 120

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW – FöBS) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen -III-1-618.01.00.01- v. 14.3.2011
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage3
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW – FöBS) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen -III-1-618.01.00.01- v. 14.3.2011

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW
für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW – FöBS)

RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft
und Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
-III-1-618.01.00.01-
v. 14.3.2011

Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 1.1.2005 (MBl. NRW. S. 564), zuletzt geändert durch RdErl v. 14.9.2009 (MBl. S. 451) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.1, 7. Spiegelstrich, wird die Angabe„Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)“ durch die Angabe„Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)“ ersetzt.

2.
In Nummer 2.6 werden nach dem Wort„Geräten“ die Wörter „einschließlich unmittelbar hierzu gehöriger Peripherie“ eingefügt.

3.
In Nummer 3 Satz 2 werden die Worte „Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ durch die Worte „für Naturschutz zuständige Ministerium“ ersetzt.

4.
In Nummer 5.4 wird das Wort „Datenfachschale“ durch das Wort „Datenfachschalen“ und am Satzende das Wort „wird“ durch das Wort „werden“ ersetzt.

5.
In Nummer 6.4.1 wird

a) in Satz 2 der Betrag der Verrechnungseinheit von „49,20 Euro“ durch „53,33 Euro“ ersetzt.

b) als Satz 3 eingefügt:

„Dieser Betrag sollte nach Ablauf von fünf Jahren entsprechend der Inflationsrate weiter angepasst werden.“.

6.
In Nummer 8 wird die Jahreszahl „2010“ durch die Jahreszahl „2015“ ersetzt.

7.
Die bisherigen Anlagen 1* (Antrag) und 3* (Verwendungsnachweis) werden durch die anliegenden neuen ersetzt.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2011 in Kraft.

* Anlagen 1 und 3 sind nur im elektronischen Angebot einsehbar

- MBl. NRW. 2011 S. 116